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Bundesgerichtshof: "Cum-Ex"-Tagebuchstreit: Erfolg für Süddeutsche Zeitung

Bundesgerichtshof

"Cum-Ex"-Tagebuchstreit: Erfolg für Süddeutsche Zeitung

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    Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.
    Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert, dpa (Symbolbild)

    Die wörtliche Wiedergabe habe ein vollständiges und unverzerrtes Bild in der Berichterstattung über ein Thema ermöglicht, für das es ein überragendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegeben habe. Die Tagebücher seien durch die Beschlagnahmung durch Behörden nicht zu amtlichen Dokumenten geworden, aus denen nicht hätte zitiert werden dürfen, entschied am Dienstag in Karlsruhe der Bundesgerichtshof (VI ZR 116/22).

    Ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg wurde aufgehoben. Das OLG hatte dem Banker Christian Olearius weitgehend Recht gegeben, der seine Persönlichkeitsrechte durch die Veröffentlichung verletzt gesehen und auf Unterlassung geklagt hatte.

    Die Tagebücher waren im März 2018 bei einer Durchsuchung der Privaträume von Olearius beschlagnahmt worden. Durch die Aufzeichnungen waren Treffen des damaligen Hamburger Bürgermeisters und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) 2016 und 2017 mit dem Bankier bekannt geworden.

    (dpa)

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