Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Prozess: BGH bestätigt Urteil: Schuhbeck muss ins Gefängnis

Prozess

BGH bestätigt Urteil: Schuhbeck muss ins Gefängnis

    • |
    Alfons Schuhbeck, Koch, singt.
    Alfons Schuhbeck, Koch, singt. Foto: Sven Hoppe, dpa

    Jetzt ist es offiziell: Star-Koch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte das Urteil des Landgerichts München I weitgehend, wie der BGH am Montag in

    "Herr Alfons Schuhbeck hat von seinen legitimen Rechtsmitteln Gebrauch gemacht und akzeptiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofs", teilte Schuhbecks Anwalt Ali B. Norouzi am Montag mit. "Bereits im Verfahren vor dem Landgericht München hat Herr Schuhbeck unterstrichen, dass er Verantwortung übernimmt und bemüht ist, den Schaden in voller Höhe wieder gutzumachen."

    Nach der Entscheidung des BGH muss das Landgericht München I allerdings zu Aspekten der Vermögensabschöpfung neu verhandeln - "weil nicht sämtliche Informationen zur Berechnung der Einkommensteuerschulden des Angeklagten festgestellt waren". Als

    Die Frage, wann genau Schuhbeck nun hinter Gitter muss, blieb zunächst unklar. Nach Angaben von Anwalt Norouzi bedeutet die Entscheidung des BGH, dass der Koch auf freiem Fuß bleibt, bis neu über die Vermögensabschöpfung entschieden worden ist. Die Staatsanwaltschaft München I, die für den Strafvollzug in diesem Fall zuständig ist, sieht das allerdings anders: "Von der Neuverhandlung über die Einziehung ist der Zeitpunkt des Haftantritts unabhängig, er verschiebt sich dadurch nicht", sagte eine Sprecherin.

    Zunächst müsse die Staatsanwaltschaft nun die Ermittlungsakte vom Gericht zurückbekommen. "Sobald die Akte dem hier zuständigen Rechtspfleger vorliegt, kann dieser die Vollstreckung einleiten", teilte die Sprecherin auf Anfrage mit. "Sodann erfolgt die Ladung des Verurteilten zum Haftantritt." Wie lange es dauern wird, bis die Akte wieder bei der

    Nach Angaben einer Sprecherin des Landgerichts München I ist es grundsätzlich möglich, bei dem rechtskräftigen Teil eines Urteils schon mit der Vollstreckung zu beginnen, auch wenn über einen anderen Teil noch entschieden werden muss.

    2,3 Millionen Euro hat Schuhbeck nach Überzeugung des Gerichts hinterzogen, schon ab einer Million ist eine Haftstrafe nach aktueller Rechtsprechung nahezu unumgänglich. Schuhbeck hatte gegen das Urteil Revision eingelegt, anders als die Staatsanwaltschaft.

    Schuhbeck steht nach dem Urteil und nach der Insolvenz seiner Restaurants vor den Trümmern einer großen, langen Karriere. Geblieben sind nur noch seine Gewürzläden, die von der Schuhbecks Company verwaltet werden. Zuletzt sollte am Amtsgericht München eine Klage über die Räumung seiner Privatwohnung in der Münchner Innenstadt verhandelt werden - zu der es dann allerdings nicht mehr kam.

    Nach Angaben von Schuhbecks anderem Anwalt Markus Hennig will man sich mit dem Vermieter außergerichtlich einigen. Die Gespräche liefen derzeit weiter, sagte Hennig am Montag.

    Ziel sei es, dass der 74-Jährige in seiner Wohnung bleiben kann, hatte der Anwalt Anfang Juni gesagt. Die Einigung soll nicht nur seine Privatwohnung umfassen, sondern auch den von der Schuhbecks Company betriebenen Gewürzladen, der sich im gleichen Haus befindet.

    Auch wegen seines Münchner Gewürzladens hatte es nach dem Urteil Ärger mit dem Vermieter, der Messerschmitt-Stiftung, gegeben, die wegen ausgebliebener, später dann aber geleisteter Mietzahlungen einen Räumungstitel gegen die Schuhbecks Company erwirkte. Der Münchner Gewürzladen hat nach wie vor geöffnet, Schuhbeck bietet darin auch wieder Kochkurse an.

    (Von Marco Krefting und Britta Schultejans, dpa)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden