Es ist der 5. Oktober 2022, als Anna Müller (Name geändert) alles beisammen hat. Die Augsburgerin hat den Antrag auf Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz ausgefüllt und Arztbriefe, Protokolle und internationalen Studien in einen Ordner geheftet. All das, was ihre Krankengeschichte seit der Corona-Impfung darlegt. "Natürlich habe ich gehofft", sagt die Frau von Mitte 20. Der Brief, der sie vor zwei Wochen erreichte, zerstört diese Hoffnung. "Ihr Antrag auf Beschädigtenversorgung wird abgelehnt", steht im Schreiben des Zentrums Bayern Familie und Soziales, kurz ZBFS. Dessen Versorgungsämter sind im Freistaat für soziale Entschädigungen zuständig und damit auch für die Impfgeschädigten.
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