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Politik: Memmingen-Unterallgäu: Neuer Wahlkreis für Bayern beschlossen

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Memmingen-Unterallgäu: Neuer Wahlkreis für Bayern beschlossen

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    Nach der nächsten Bundestagswahl soll ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete mehr aus Schwaben einen Platz im Bundestag haben.
    Nach der nächsten Bundestagswahl soll ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete mehr aus Schwaben einen Platz im Bundestag haben. Foto: Michael Kappeler, dpa (Symbolbild)

    Ende Oktober wurden die Pläne bekannt, dass Bayern bei der nächsten Bundestagswahl einen zusätzlichen Wahlkreis im Allgäu bekommen soll – seither wurde über das Für und Wider der Reform hitzig debattiert. Befürworter argumentierten, dass der Freistaat dadurch mehr Gewicht in der Bundespolitik bekäme, Gegner sprachen von einer unnötigen Zersplitterung. 

    Am Mittwoch nun hat der Innenausschuss des Parlaments in Berlin beschlossen, dass das Vorhaben umgesetzt werden soll. Demnach wird es einen neuen Wahlkreis mit dem Namen "Memmingen-Unterallgäu" geben. In der nächsten Sitzungswoche wird das Thema zwar noch im Bundestag besprochen. "Aber im Grunde ist es mit dem Beschluss des

    Durz: Landkreis wird durch neuen Wahlkreis zerrissen

    Der neue Wahlkreis soll aus Teilen der bisherigen Wahlkreise Augsburg-Land, Neu-Ulm und Ostallgäu gebildet werden. Das wirbelt natürlich einiges durcheinander. Der Landkreis Augsburg-Land werde zerrissen, sagt Durz. Mit der Entscheidung zur Neustrukturierung sorge die Ampel für "maximales Wahlkreiswirrwarr." Der Neuzuschnitt "missachtet Alternativen, attackiert demokratisch gewachsene Strukturen und die Bindung der Menschen in unserer Region", kritisiert Durz. "Indem die Ampel jegliches Zugehörigkeitsgefühl der Bevölkerung und die Einheit von Wahlkreisen und Gebietskörperschaften negiert, macht sie die Menschen zum Spielball und fördert Politikverdrossenheit." 

    Hansjörg Durz (CSU) befürchtet eine Zersplitterung.
    Hansjörg Durz (CSU) befürchtet eine Zersplitterung. Foto: Gregor Bauernfeind, dpa

    Auch der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU) kritisiert den Beschluss. Auch, weil dieser nicht zukunftsfähig sei, da die Wahlkreisgrenzen wegen der beschlossenen Wahlrechtsreform für die übernächste Bundestagswahl 2029 wieder neu angepasst werden müssten.

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