Mal in Folge damit gescheitert, im Landtag einen Vizepräsidenten aus ihren Reihen wählen zu lassen. Die in Bayern vom Verfassungsschutz beobachtete Partei hatte mit ihrem Fraktionsvize Martin Böhm erneut erfolglos einen Kandidaten aufgestellt - es war der bereits siebte Versuch der Rechtspopulisten in der laufenden Legislaturperiode.
Zwar sieht die Geschäftsordnung des Landtags vor, dass jede Fraktion einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin stellen sollte. Bei der geheimen Wahl kann allerdings kein Parlamentarier dazu gezwungen werden, einem bestimmten Kandidaten oder einer Kandidatin auch zur notwendigen einfachen Mehrheit der Stimmen zu verhelfen.
Die Nominierung Böhms, eines Anhängers des inzwischen offiziell aufgelösten "Flügels" des Thüringer Rechtsextremisten Björn Höcke, hat eine besondere Note. Böhm hatte in einer Rede auf dem AfD-Parteitag im Januar gesagt: "Wir müssen den Karnickeln in den Parlamenten den verdienten Nackenschlag versetzen und nicht den eigenen Parteikameraden."
(dpa)