Die FDP in Bayern plant einen weiteren Anlauf zur Verkleinerung des Bayerischen Landtags. Nachdem sie damit auf parlamentarischem Weg gescheitert ist, will sie die Sollzahl der Landtagsabgeordneten in der Verfassung von 180 auf 160 reduzieren.
„Bayern leistet sich das größte Landesparlament Deutschlands, und dieses droht noch weiter zu wachsen. Mehr Abgeordnete machen den politischen Betrieb aber nicht besser, sondern nur teurer“, sagt FDP-Landeschef Martin Hagen. Aus diesem Grund habe der Landesvorstand der Liberalen beschlossen, ein Volksbegehren zur Verkleinerung des Landtags zu initiieren. Ein möglicher Volksentscheid über eine Änderung der Verfassung sollte nach dem Willen der FDP zeitgleich mit der Landtagswahl im Herbst kommenden Jahres stattfinden. Sollte eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger für eine Verkleinerung stimmen, würde dies allerdings erst nach der Landtagswahl im Jahr 2028 seine Wirkung entfalten.
Ein Volksbegehren soll die Verkleinerung des Bayerischen Landtages bringen
Laut Verfassung soll der Landtag aus 180 Abgeordneten bestehen. Zuletzt aber stieg diese Zahl durch Ausgleichs- und Überhangmandate auf 205. Der Grund: Die CSU hatte bei der Wahl im Jahr 2018 zwar 85 der 91 Direktmandate gewonnen, aber insgesamt nur 37,2 Prozent der Stimmen erhalten. Deshalb musste, damit alle Parteien ihrem Ergebnis entsprechend im Landtag vertreten sind, die Gesamtzahl der Abgeordneten auf 205 erhöht werden. Nach der nächsten Landtagswahl könnte diese Zahl laut Berechnungen der FDP noch weiter steigen.
Dies soll durch ein Volksbegehren verhindert werden. Gestartet werden soll es im Herbst. Aktuell suchen die Liberalen noch Mitstreiter.