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Paragraf 219a: Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche fällt weg – und jetzt?

Paragraf 219a

Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche fällt weg – und jetzt?

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    Ärzte können ungewollt Schwangere nun rechtssicher über Abtreibungen informieren. Doch ändert sich wirklich auch in der Praxis etwas?
    Ärzte können ungewollt Schwangere nun rechtssicher über Abtreibungen informieren. Doch ändert sich wirklich auch in der Praxis etwas? Foto: Mascha Brichta, dpa-tmn

    Jahrelang war er lautstark umkämpft: In der Diskussion um Paragraf 219a meldeten sich quer durch die Gesellschaft und parteiübergreifend viele zu Wort. Und selbst, als sein Ende beschlossene Sache war, gab es ein Echo, das kaum zu überhören war.

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