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Panaschieren und Kumulieren: Kommunalwahl in Bayern: Wie wähle ich richtig? Wie viele Stimmen habe ich?

Panaschieren und Kumulieren

Kommunalwahl in Bayern: Wie wähle ich richtig? Wie viele Stimmen habe ich?

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    So sieht ein Stimmzettel bei der Kommunalwahl in Bayern aus. Beim Wählen ist Kumulieren und Panaschieren möglich.
    So sieht ein Stimmzettel bei der Kommunalwahl in Bayern aus. Beim Wählen ist Kumulieren und Panaschieren möglich. Foto: Anne Wall, dpa (Archiv)

    Bei der Kommunalwahl 2020 werden die Menschen in Bayern mehrere Stimmzettel ausfüllen, für die unterschiedliche Regeln gelten. Die Wahl ist dadurch nicht ganz einfach, zumal auch Kumulieren und Panaschieren möglich ist - mit den Informationen in diesem Artikel werden Sie aber keine Schwierigkeiten in der Wahlkabine oder bei der Briefwahl bekommen.

    Wir erklären, welche Stimmzettel es gibt und wie viele Stimmen die Wahlberechtigen überhaupt haben. Und wir erläutern, wie das Kumulieren und Panaschieren beim Wählen funktioniert.

    Kommunalwahl 2020 in Bayern: Welche Stimmzettel gibt es?

    • Gelber Stimmzettel: Wahl der Oberbürgermeister und Bürgermeister
    • Blauer Stimmzettel: Wahl der Landräte
    • Grüner Stimmzettel: Wahl der Stadt- oder Gemeinderäte
    • Weißer Stimmzettel: Wahl der Kreisräte

    Nur in München werden außerdem noch die Bezirksausschüsse gewählt.

    Anleitung zur Wahl in Bayern: Einfaches Wählen bei der Landrats- und OB-Wahl 2020 in Bayern

    Bei der Wahl der Bürgermeister beziehungsweise Oberbürgermeister und der Landräte läuft die Kommunalwahl 2020 in Bayern sehr einfach ab: Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme und kann damit sein Kreuz nur bei einem Kandidaten setzen.

    Wer als Kandidat mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen bekommt, gewinnt das Amt. Sollte das kein Kandidaten schaffen, gehen die beiden mit den meisten Stimmen in die Stichwahl (hier lesen Sie mehr über die Stichwahl 2020 in Bayern).

    Bayern-Wahl 2019: Kumulieren und Panaschieren bei der Kommunalwahl, Kandidaten streichen - Wie viele Stimmen hat man? Stimmzettel richtig ausfüllen

    Bei Stadträten, Gemeinderäten und Kreisräten haben die Wähler immer so viele Stimmen, wie das betreffende Gremium Sitze hat. In Augsburg hat der Stadtrat zum Beispiel 60 Sitze. Damit kann jeder Wähler auch 60 Stimmen vergeben.

    Dafür hat er mehrere Möglichkeiten: Listenwahl, das Kumulieren und Panaschieren. Hier erklären wir die Möglichkeiten genauer:

    Listenwahl

    Das ist die einfachste Möglichkeit: Wähler können einfach eine Liste einer Partei oder Gruppe ankreuzen. Die Stimmen werden dann in der aufgeführten Reihenfolge auf die Kandidaten verteilt.

    Es gibt auch die Möglichkeiten, Kandidaten auf dieser Liste zu streichen, wenn man sie nicht wählen möchte. Achtung: Es dürfen nicht zwei ganze Listen angekreuzt werden.

    Kumulieren

    Wer einen Kandidaten besonders stärken möchte, kann ihm zwei oder maximal drei Stimmen geben. Das wird Kumulieren oder auch Häufeln genannt. Dadurch können Kandidaten eine größere Chance bekommen, die weiter hinten auf der Liste stehen. Mehr als drei Stimmen für einen Kandidaten sind nicht erlaubt.

    Panaschieren

    Panaschieren bedeutet einfach, dass die Wähler Kandidaten von mehr als nur einer Liste unterstützen. So können Wahlberechtigte bestimmte Kandidaten von mehreren Parteien unterstützen. Es können Kreuze auf beliebig vielen Listen gesetzt werden, bis alle Stimmen aufgeteilt sind.

    Es ist auch möglich, alles zu kombinieren: Wähler können also eine ganze Liste ankreuzen, die verbleibenden Stimmen auf Kandidaten anderer Listen aufteilen und dann auch noch bestimmten Politikern mehr als eine Stimme geben. Unsere Grafik veranschaulicht das noch einmal:

    Kumulieren und Panaschieren: Wie viele Stimmen dürfen bei der Kommunalwahl 2020 in Bayern vergeben werden?

    Die Anzahl der Stimmen steht auf dem Stimmzettel. Wie viele Sitze ein Gremium hat und wie viele Stimmen entsprechend vergeben werden können, hängt von der Größe der Gemeinde, der Stadt oder des Landkreises ab. Hier bekommen Sie eine Übersicht.

    Anzahl der Stimmen für Gemeinderäte oder Stadträte

    • bis 1000 Einwohner: 8
    • bis 2000 Einwohner: 12
    • bis 3000 Einwohner: 14
    • bis 5000 Einwohner: 16
    • bis 10.000 Einwohner: 20
    • bis 20.000 Einwohner: 24
    • bis 30.000 Einwohner: 30
    • bis 50.000 Einwohner: 40
    • bis 100.000 Einwohner: 44
    • bis 200.000 Einwohner: 50
    • bis 500.000 Einwohner: 60
    • Nürnberg: 70
    • München: 80

    Anzahl der Stimmen für Kreisräte

    • bis 75.000 Einwohner: 50
    • bis 150.000 Einwohner: 60
    • über 150.000 Einwohner: 70

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