Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

OLG München: IS-Rückkehrerin Jennifer W. zeigt vor Gericht Reue

OLG München

IS-Rückkehrerin Jennifer W. zeigt vor Gericht Reue

    • |
    Die Angeklagte Jennifer W. beim Betreten des Gerichtssaals.
    Die Angeklagte Jennifer W. beim Betreten des Gerichtssaals. Foto: Peter Kneffel, dpa (Archivbild)

    Die als islamistische Extremistin verurteilte Jennifer W. hat vor Gericht Reue gezeigt. "Ich bereue das Geschehnis", heiß es in einer Erklärung, die ihr Verteidiger am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht (OLG) München verlas. "Ich wurde zu Recht verurteilt." In ihrem ersten Verfahren habe sie Aspekte "relativiert oder bestritten". Das wolle sie nun nicht mehr tun: "Ich war auch verantwortlich für den Tod."

    Vor dem OLG begann ein neuer Prozess gegen die 32 Jahre alte Frau, die gestand, im Irak tatenlos dabei zugesehen zu haben, wie ein kleines, jesidisches Mädchen in der Mittagshitze starb. Ihr droht nun womöglich eine härtere Strafe als die zehn Jahre, zu denen das OLG sie 2021 verurteilt hatte.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die OLG-Entscheidung, die unter anderem von einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall ausging, nach einer entsprechenden Revision der Bundesanwaltschaft in Teilen aufgehoben und an einen anderen Strafsenat des Gerichts zurückverwiesen. Dort muss nun das Strafmaß neu verhandelt werden. Der BGH bezweifelt, dass es sich tatsächlich um einen minderschweren Fall handelte.

    "Ich finde es deprimierend, dass ich mich bis heute nicht im Strafvollzug befinde, sondern immer noch in Untersuchungshaft", ließ die Angeklagte über ihren Anwalt sagen. So könne sie ihre Taten nicht aufarbeiten.

    Die Frau aus Lohne in Niedersachsen hatte sich mit 23 Jahren der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen und einen IS-Kämpfer in Syrien vor einem IS-Gericht geheiratet. Zusammen hielten sie das getötete jesidische Mädchen und dessen Mutter als Sklavinnen.

    Die Angeklagte räumte - anders als im ersten Verfahren - auch explizit ein, der Mutter des getöteten Mädchens eine Waffe an den Kopf gehalten zu haben, als diese um ihre Tochter weinte. Sie betonte aber auch: "Mein Beweggrund war nicht die Vernichtung und Versklavung des jesidischen Volkes."

    Ihre Situation sei zwar "nichts im Vergleich" zu der jener Frau, aber auch sie leide, hieß es in der Erklärung. Sie habe kaum Kontakt zu ihrer Tochter. Und "als ich in die Untersuchungshaft kam, wurde ich als Kindermörderin betitelt". Sie habe Kontakt zu Mitgefangenen darum gemieden. "Alle wussten oder glaubten zu wissen, was für ein Monster ich bin."

    Der Prozess begann mit der Verlesung der BGH-Entscheidung, in der es etwa heißt, das OLG habe bei seinem Urteil möglicherweise strafschärfende Aspekte nicht genug berücksichtigt, wie die "menschenverachtenden Beweggründe" der Angeklagten.

    Für den neuen Prozess hat das Münchner OLG acht Verhandlungstage vor einem anderen Strafsenat angesetzt. Ein neues Urteil könnte am 29. August fallen. Der erste

    (dpa)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden