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Oktoberfest 2024: Ist Cannabis erlaubt?

Oktoberfest 2024

Darf auf der Wiesn gekifft werden?

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    Ab dem 1. April gilt das neue Cannabis-Gesetz in Deutschland. Was bedeutet das für das Oktoberfest?
    Ab dem 1. April gilt das neue Cannabis-Gesetz in Deutschland. Was bedeutet das für das Oktoberfest? Foto: Felix Hörhager, dpa (Archivbild)

    Gibt es dieses Jahr auf der Wiesn einen Joint zum Bier? Gut, den gab es auch schon in den vergangenen Jahren – jedoch illegal. Mit der Teillegalisierung von Cannabis ab 1. April könnte sich das auf dem kommenden Oktoberfest ändern. Kurz bevor das Gesetz in Kraft tritt, kommt in München die Frage auf, wie der Konsum auf der Wiesn geregelt werden soll und ob dort überhaupt gekifft werden darf.

    Cannabis auf dem Oktoberfest 2024: Keine klaren Aussagen von Verantwortlichen

    Auf klare Antworten von Veranstaltern oder Politikern wartet man aktuell noch vergeblich, die Aussagen sind verhalten. Ein Sprecher des Wirtschaftsreferats als Veranstalter des Oktoberfests teilte lediglich mit: "Die Auswirkungen des Gesetzes auf Veranstaltungen oder Gastronomie werden erst in einigen Wochen oder Monaten erkennbar sein." Sollte eine spezielle Regelung für das Volksfest nötig sein, werde diese in der Oktoberfestverordnung ihren Niederschlag finden. Der Kreisverwaltungsausschuss sei für entsprechende Beschlüsse zuständig. Aber auch dort hieß es, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Einschätzungen möglich seien.

    "Wir müssen uns das Gesetz erst genau anschauen", sagte Wirtschaftsreferent und Festleiter Clemens Baumgärtner der Bild. Der CSU-Politiker habe jedoch zumindest ein ungutes Gefühl, wenn er sich vorstelle, dass in den Wirtsgärten auf dem Oktoberfest die Joints herumgereicht würden.

    Auch die Sprecher der Wiesn-Wirte, Peter Inselkammer und Christian Schottenhamel, verwiesen darauf, dass die Entscheidung zur teilweisen Legalisierung von Cannabis noch sehr frisch sei. "Wir sind im Kollegenkreis gerade dabei, uns eine Meinung zu bilden. Bei unserer nächsten Wirte-Sitzung Mitte April werden wir das Thema diskutieren. Dann liegt sicher auch eine Stellungnahme des Veranstalters, der Stadt München, und der Festleitung vor." Akuten Handlungsbedarf sehen sie aktuell keinen. "Wir werden uns auch erst einmal ansehen, wie das alles bei den nächsten größeren Open-Air-Veranstaltungen wie etwa bei Tollwood vonstattengeht", so Inselkammer und Schottenhamel.

    Eine klarere Aussage traf Münchens neuer Zweiter Bürgermeister Dominik Krause. Wenn man das Oktoberfest in der Stadt habe, müsse man beim Thema Legalisierung genauso klar sein, sagte er. Beides sei aus seiner Sicht okay, solle aber in einem angemessenen Rahmen passieren. Krause hatte sich im vergangenen Jahr nach dem Oktoberfest heftige Kritik eingehandelt, als er die Wiesn als "weltweit größte offene Drogenszene" bezeichnet hatte.

    350 Verstöße gegen Betäubungsmittelgesetz auf Oktoberfest 2023

    Auch vor der Cannabis-Legalisierung wurde natürlich auf dem Oktoberfest gekifft – wenn auch illegal. Im vergangenen Jahr zählte die Polizei im Rahmen des Volksfests mehr als 350 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Etwa die Hälfte davon habe Cannabis betroffen, so eine Sprecherin, die andere Hälfte Kokain. Andere Betäubungsmittel waren nur zu einem minimalen Prozentsatz Auslöser für eine Strafverfolgung.

    Cannabis-Legalisierung kommt im April

    Das Gesetz sieht eine kontrollierte Freigabe mit zahlreichen Vorgaben und Regeln vor. Ab dem 1. April soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt werden. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der Öffentlichkeit bleibt der Konsum unter anderem im Umkreis von 100 Metern Luftlinie von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen verboten.

    Zum 1. Juli sollen dann auch Clubs zum nicht kommerziellen Anbau erlaubt werden. Dort können bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben – im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied. (mit dpa)

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