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Oberallgäu: Erlaubte dieser Aktenvermerk die Arbeiten am Wildbach im Rappenalptal?

Oberallgäu

Erlaubte dieser Aktenvermerk die Arbeiten am Wildbach im Rappenalptal?

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    Früher schlängelte sich der Rappenalpbach durch das Oberstdorfer Tal, der Flusslauf wurde jedoch ohne Genehmigung kanalisiert. Was wusste das Landratsamt?
    Früher schlängelte sich der Rappenalpbach durch das Oberstdorfer Tal, der Flusslauf wurde jedoch ohne Genehmigung kanalisiert. Was wusste das Landratsamt? Foto: Stadelmann/BN-Kreisgruppe

    Der wohl ungenehmigte Ausbau eines Wildbachs im Oberstdorfer Rappenalptal - einem Naturschutzgebiet - bleibt mysteriös. Ein Aktenvermerk im Landratsamt Oberallgäu, der unserer Redaktion vorliegt, wirft Fragen auf. Konnte die Alpgenossenschaft dieses Schreiben so interpretieren, dass der Bach tatsächlich ausgebaggert und kanalisiert werden darf?

    Wie mehrfach berichtet, hatte die Alpgenossenschaft im Rappenalptal mit schwerem Gerät einen Wildbach kanalisieren lassen. Ob mit oder ohne Wissen der zuständigen Behörden, ist umstritten. Inzwischen ermittelt die Polizei in dem Fall, der Landtag beschäftigt sich ebenfalls damit, Bayerns Umweltminister Glauber versprach "umfängliche Aufklärung".

    Auch juristisch haben die Arbeiten, mit denen der geschützte Wildbach auf 1,6 Kilometern Länge kanalisiert wurde, schon ein Nachspiel. In einem Eilverfahren stellten Richter des Verwaltungsgerichts Augsburg fest, dass für die Arbeiten am Rappenalpbach ein Genehmigungsverfahren notwendig gewesen wäre - was nicht erfolgt sei.

    Rappenalptal: Eilentscheidung gegen Alpgenossenschaft

    Damit widersprach das Gericht der Argumentation der Alpgenossenschaft. Die berief sich auf einen Aktenvermerk des Landratsamtes der – so die Rechtfertigung der Älpler – als Baugenehmigung missverstanden werden konnte.

    Das Gericht sah das anders. Ausgehend von äußerem Erscheinungsbild und Inhalt könne im Aktenvermerk „aus Sicht eines objektiven Empfängers unter keinen Umständen eine Genehmigungsentscheidung zur Durchführung eines Gewässerausbaus in dem durchgeführten Umfang gesehen werden.“

    Das steht im Aktenvermerk des Landratsamtes (Auszug)

    Aber was stand nun in diesem Aktenvermerk genau? Der Redaktion der Allgäuer Zeitung liegt das einseitige Schreiben des Landratsamtes vom 30.08.22 vor. Darin heißt es unter anderem:

    "Bei den letzten Niederschlagsereignissen und vor allem beim Schlagwetter am 19.08.22 wurde viel Kies entlang der Ufer auf die Weideflächen der Alpen Taufersberg und Rappenalp gespühlt. Ufer erodierten und brachen ab.

    Es ist geplant mit einem Bagger das Flussbett so zu modellieren, dass es in der Mitte tiefer wird und das Wasser abführt und zu den seitlichen Böschungen ansteigt. Es soll etwa ein Trapezprofil hergestellt werden, wohlwissend, dass sich das Geschiebe mit der Zeit wieder umverteilen wird.

    Nach der heutigen Ortseinsicht mit (...) sind wir zu folgendem Ergebnis gekommen:

    Naturschutzfachlich ist die Maßnahme wünschenwert, da hochwertiges Grünland links und rechts des Bachbetts wiederhergestellt wird.

    Die teilweise Meter hoch überschütteten Flächen entlang des Bachbetts, sowie die Bereiche um die Querriegel vor der Brücke nahe Eselweg dürfen geräumt werden. Der Kies kann innerhalb des aktuellen Bachbetts so modelliert werden, dass ein tieferes Gerinne in der Mitte entsteht und die Böschungen maximal im Verhältnis 1:1 ansteigen."

    (...)

    An der Böschungsoberkante kann, um Material unterzubringen, ein maximal ein Meter hoher, sanft modellierter Wall aufgeschüttet werden. (...)

    Es wurde vereinbart, am ersten oder zweiten Tag der Baggerarbeiten Fotos des modellierten Bachbettes an (...) zu senden."

    Eine Pressekonferenz der Oberallgäuer Landrätin Indra Baier-Müller zu dem Fall brachte am Donnerstag nur wenig neue Erkenntnisse. Baier-Müller skizzierte lediglich den Ist-Zustand und berichtete über den bisherigen Hergang. Zu kritischen Nachfragen bezog sie keine Stellung und verwies auf das laufende Verfahren.

    Landratsamt: "Keinerlei schriftliche Anfragen oder Genehmigungsanträge"

    Am Donnerstagnachmittag folgte dann eine Presseerklärung des Landratsamtes. Am 30.08.2022 habe der Vorstand der Alpgenossenschaft kurzfristig um ein Beratungsgespräch vor Ort mit dem Landratsamt gebeten. "Bei diesem Termin sollten die Alpflächen der Alpgenossenschaft neben dem Rappenalpbach wegen der Folgen des Unwetters begutachtet werden. Ziel war es, über punktuelle Maßnahmen zur Beseitigung der Unwetterschäden zu sprechen." Über dieses Gespräch, bei dem es um Arbeiten an vier Stellen des Bachverlaufs gegangen sei, sei dann später eben der Aktenvermerk gefertigt und per Mail an die Alpgenossenschaft gegangen.

    "Außer dieser Bitte für ein Beratungsgespräch gab es keinerlei schriftliche Anfragen oder Genehmigungsanträge", heißt es in der Presseerklärung des Landratsamtes. Und weiter: "Einzelne Passagen des Aktenvermerks zusammenhangslos wiederzugeben ist sicherlich nicht sinnvoll und führt zwangsweise zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen".

    Dem Landratsamt zufolge habe die Alpgenossenschaft dann erst am 6. Oktober acht Fotos von den Arbeiten ans Amt geschickt. "Vier dieser Fotos zeigten massive Veränderungen, den anderen vier Fotos waren kaum Veränderungen zu entnehmen." Daraufhin seien die Älpler telefonisch aufgefordert worden, die Arbeiten sofort einzustellen - was nicht erfolgt sei. "Bei dem Ortstermin am 25.10.2022 – an dem insgesamt neun Behördenvertreter teilnahmen – musste festgestellt werden, dass die Alpgenossenschaft die Arbeiten am Rappenalpbach trotz der telefonischen Einstellungen vom 06.10.2022 fortgesetzt hat."

    Die Frage, warum von Behördenseite niemand kontrollierte, ob die Arbeiten weitergingen, beantwortete die Landrätin nicht.

    Der Fall Rappenalptal: Eine Chronologie der Ereignisse

    • 19. August 2022: Bei Starkregen werden Alpflächen neben dem Rappenalpbach laut Landratsamt meterhoch mit Gestein und Kies überspült.
    • 30. August: Die Alpgenossenschaft bittet das Landratsamt um einen Vorort-Termin, um über die Beseitigung der Schäden zu sprechen. Am selben Tag verschickt ein Mitarbeiter der Kreisbehörde einen Aktenvermerk über das Gespräch.
    • 5. September: Weil nicht wie vereinbart an den ersten Tagen der Baggerarbeiten Fotos des modellierten Bachbetts ans Landratamt versandt wurden, fragen Behördenmitarbeiter bei den Alpgenossen nach. Die antworten, dass die Arbeiten sich verzögern.
    • 26. September: An diesem Tag begannen laut Landratsamt die Bauarbeiten. Das habe sich im Rahmen des Klageverfahrens herausgestellt.
    • 6. Oktober: Die Alpgenossenschaft sendet dem Landratsamt per E-Mail acht Bilder von den Bauarbeiten. Am selben Tag fordert das Landratsamt die Alpgenossenschaft telefonisch auf, die Arbeiten sofort einzustellen.
    • 25. Oktober: Bei einem Ortstermin mit Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes, des Landratsamtes, der Gemeinde und des Alpwirtschaftlichen Vereins wird offenbar, dass die Alpgenossen die Arbeiten trotz der Einstellungsverfügung fortgesetzt hatten.
    • 22. November: Die Alpgenossenschaft wird informiert, dass mehrere Sofortmaßnahmen - darunter eine Dokumentation der Schäden - bis 29. November umzusetzen sind. Hiergegen legt sie einen Eilantrag bei Gericht vor.
    • 6. Dezember: Das Verwaltungsgericht lehnt den Eilantrag ab. Damit kann das Amt die Maßnahmen nun selbst einleiten - auf Kosten der Älpler.
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