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Obdachloser in Immenstadt gestorben: Angeklagter Jugendlicher will aussagen

Immenstadt

Jugendlicher will in Mord-Prozess aussagen

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    Die Anteilnahme am Tod des Obdachlosen war in Immenstadt groß.
    Die Anteilnahme am Tod des Obdachlosen war in Immenstadt groß. Foto: Erik Perrey (Archivbild)

    Im anstehenden Prozess um den mutmaßlich getöteten Obdachlosen in Immenstadt, plant der angeklagte Jugendliche auszusagen. Das sagte sein Verteidiger Michael Eichinger gegenüber unserer Redaktion. Das Landgericht Kempten hatte diese Woche mitgeteilt, dass die Verhandlung am 8. Januar beginnen soll.

    Der 17-Jährige wolle vor Gericht seine Sicht der Tat darstellen. Sie sei anders, als in der Anklage dargestellt, sagte Eichinger. Der Anwalt kennt den Jugendlichen schon seit Längerem und habe ihn schon bei früheren Delikten vertreten. Die Schwierigkeit im Prozess werde seiner Ansicht nach sein, die Schuldfähigkeit des Angeklagten herauszufinden. Eichinger beruft sich auf Gutachten, die zeigen würden, dass der 53-Jährige im Mai dieses Jahres an einer Hirnblutung gestorben sei.

    Woran ist der Obdachlose in Immenstadt gestorben?

    Was genau diese verursacht hat, sei Streitpunkt vor Gericht. Eichinger bezweifelt, dass die Blutung eine direkte Folge der Schläge des 17-Jährigen war. Weil der Angeklagte zur Tatzeit minderjährig war, findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Eichinger ist Rechtsanwalt der Kanzlei Eichinger und Fackler mit mehreren Standorten im Allgäu.

    Das war in Immenstadt im Mai 2024 passiert

    Die Kemptener Staatsanwaltschaft hatte nach dem Tod des Obdachlosen in Immenstadt Anklage wegen Mordes gegen den Jugendlichen erhoben. Sie sieht das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe erfüllt (wir berichteten).

    Der 17-Jährige soll in den Wochen zuvor mehrmals den Obdachlosen "drangsaliert haben". Er soll ihn verbal angegangen und ihm wohl auch Geld gestohlen haben. Laut Zeugenaussagen soll er ihm gedroht haben, "mehr mit ihm zu machen“. In der Nacht des 7. Mai soll der Angeklagte den Geschädigten dann mit mehreren Faustschlägen attackiert haben. Der Obdachlose soll aufgrund des körperlichen Übergriffs zu Boden gestürzt und mit dem Hinterkopf auf den Boden aufgeschlagen sein. Der Jugendliche ist polizeibekannt und gilt als Intensivstraftäter.

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