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Nüßlein und Sauter: Kommt es in der Maskenaffäre überhaupt zum Prozess?

Nüßlein und Sauter

Kommt es in der Maskenaffäre überhaupt zum Prozess?

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    Wo ist ein Ausweg? Der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein am 25. Februar dieses Jahres auf dem Weg zu seinem Büro. An jenem Tag wurde die Maskenaffäre bekannt.
    Wo ist ein Ausweg? Der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein am 25. Februar dieses Jahres auf dem Weg zu seinem Büro. An jenem Tag wurde die Maskenaffäre bekannt. Foto: Bernd von Jutrczenka, dpa

    Um die beiden zentralen Figuren der Maskenaffäre ist es zuletzt recht still geworden. Der frühere CSU-Strippenzieher Alfred Sauter besucht regelmäßig Landtagssitzungen und ist nach wie vor in seinem Wahlkreis Günzburg aktiv. Er arbeitet aber vorwiegend geräuschlos in seinem Beruf als Anwalt. Vom früheren Unionsfraktionsvize im Bundestag, Georg Nüßlein, ist seit Monaten überhaupt nichts zu hören. Er hatte zwar trotz der Vorwürfe sein Mandat behalten, stellte sich aber nicht mehr zur Wahl. Als sich der neue Bundestag in dieser Woche konstituiert hat, war die politische Laufbahn des ehemaligen CSU-Mannes aus dem südlichen Landkreis Günzburg endgültig vorbei.

    Auch vonseiten der Justiz hörte man lange nichts zur Maskenaffäre. Wer weiß, wie dort gearbeitet wird, den kann das nicht verwundern. Die Anschuldigungen gegen Nüßlein und Sauter haben viel Staub aufgewirbelt. Den beiden wird vorgeworfen, sie hätten sich als Abgeordnete durch die Annahme von Schmiergeld bei Maskendeals mitten in der Krise bereichert. Es gab Razzien, Vermögen wurde festgesetzt. Die Karrieren der Politiker nahmen schweren Schaden. Der Geschäftsmann Thomas Limberger saß sogar einige Tage in Untersuchungshaft. Und es geht um komplexe rechtliche Fragen. Da will die Justiz keine Angriffsfläche bieten, dementsprechend aufwendig wurde ermittelt. Ohne Zeitdruck.

    Oberlandesgericht München wird bald eine wichtige Entscheidung in der Maskenaffäre verkünden

    Doch jetzt kommt richtig Fahrt in die Aufarbeitung der Maskenaffäre. Nach Informationen unserer Redaktion wird das Oberlandesgericht (OLG) München bis Mitte November eine wichtige Entscheidung verkünden. Es geht um die Beschwerden der Hauptbeschuldigten Nüßlein, Sauter und Limberger. Sie hatten im Juni die Ermittlungen attackiert. Vordergründig geht es um den Vermögensarrest und den Haftbefehl. Doch die Schriftsätze sind umfangreich und grundsätzlich. Und nachdem die ermittelnde Generalstaatsanwaltschaft

    Die OLG-Entscheidung ist aber nur eine Zwischenetappe. Es ist kaum damit zu rechnen, dass die Münchner Richter ihre eigenen Beschlüsse kippen. Den Beschuldigten und ihren Verteidigern geht es um mehr: Am liebsten wollen sie eine Korruptionsanklage und einen Schmiergeld-Prozess ganz vermeiden. Denn nach der zu erwartenden Abweisung der Beschwerden steht Nüßlein, Sauter und Limberger der Weg zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe offen. Von dort erhoffen sich die Beschuldigten einen Fingerzeig, dass die bayerische Justiz das Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung viel zu streng auslegt. Käme es so, wie von den Beschuldigten erhofft, könnte sich die Generalstaatsanwaltschaft die Anklage sparen. Einen Prozess gäbe es dann auch nicht.

    Ohne Anklage könnten Sauter und Nüßlein hohe Summen zurückerhalten

    Politisch betrachtet würde das Alfred Sauter, 71, und Georg Nüßlein, 52, nichts mehr helfen. Und auch den Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags können sie nicht verhindern. Dort soll es vor allem um die Frage gehen, ob in Bayern die mutmaßliche Verquickung von Mandat und Geschäftsinteressen Methode hat. Aber sie hätten das unangenehme Strafverfahren von der Backe. Und das würde sich auch finanziell lohnen. Sauter bekäme 1,2 Millionen Euro vom Staat zurück, Nüßlein 660.000 Euro. Er könnte zudem weitere 540.000 Euro kassieren, die ihm zugesichert worden waren, deren Zahlung aber wegen der Ermittlungen gestoppt wurde. Macht insgesamt auch 1,2 Millionen Euro.

    Mit einer Razzia in den Wohn- und Büroräumen von Georg Nüßlein am 25. Februar hatte die Maskenaffäre ihren Ausgang genommen. Später kam auch der frühere bayerische Justizminister Sauter als Beschuldigter hinzu. Mit Unterstützung der Abgeordneten hatte eine hessische Textilfirma zu Beginn der Pandemie im März 2020 Masken für insgesamt mehr als 60 Millionen Euro an die Gesundheitsministerien in Bayern und im Bund sowie weitere staatliche Abnehmer wie die Bundespolizei verkauft. Rund 20 Millionen Euro gingen für Provisionen und Ähnliches weg. 11,5 Millionen Euro davon flossen an eine Gruppe von sechs Männern um Nüßlein und Sauter. Geschäftsmann Limberger soll mehr als fünf Millionen eingestrichen haben. Alle Beschuldigten bestreiten die Korruptionsvorwürfe.

    Die Politiker sagen, sie hätten sich mit den Geschäften nicht strafbar gemacht, weil sie nichts mit ihren Mandaten zu tun gehabt hätten. Wenn man sich die Zeugenaussage von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in diesem Verfahren ansieht, könnte man zumindest im Fall Nüßlein zu einem anderen Schluss kommen. Nüßlein war gesundheitspolitischer Sprecher seiner Fraktion und einer der wichtigsten Ansprechpartner seines Parteifreundes Spahn. Dass er sich für die hessische Textilfirma im Ministerium eingesetzt hat, ist unstrittig. Kann er da überhaupt nicht als Abgeordneter gehandelt haben? In wenigen Tagen wird man mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts München etwas mehr wissen.

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