Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

NSU-Prozess: Wegen Falschaussage: Zeuge zu Bewährungsstrafe verurteilt

NSU-Prozess

Wegen Falschaussage: Zeuge zu Bewährungsstrafe verurteilt

    • |
    Das Gebäude des Amtsgerichts, Landgericht I und II, Oberlandesgericht und Staatsanwaltschaft in München.
    Das Gebäude des Amtsgerichts, Landgericht I und II, Oberlandesgericht und Staatsanwaltschaft in München. Foto: Matthias Balk, dpa (Archivbild)

    Sechs Jahre nach dem Ende des Münchner NSU-Prozesses ist ein Zeuge wegen uneidlicher Falschaussage zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht München habe diese zur Bewährung ausgesetzt, teilte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage mit. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk berichtet.

    Der Mann, ein ehemaliges Mitglied der Chemnitzer Neonazi-Szene, hatte dem Bericht zufolge seine Falschaussage vom November 2014 vor Gericht eingeräumt - im Zuge eines Deals zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Im NSU-Prozess hatte der Zeuge damals vehement bestritten, die Angeklagten um Beate Zschäpe zu kennen. Sein Ausweis war allerdings in der ausgebrannten Fluchtwohnung des Trios gefunden worden. Zudem hatte er, wie aus Akten hervorging, bis 2011 SMS-Kontakt mit einem der vier Mitangeklagten.

    Der "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) war eine Terrorzelle, bestehend aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und

    (dpa)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden