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Neuschwanstein: Staatsanwaltschaft fordert im Neuschwanstein-Prozess lebenslange Haft

Neuschwanstein

Staatsanwaltschaft fordert im Neuschwanstein-Prozess lebenslange Haft

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    Troy B. bespricht sich am Montagmorgen mit seinem Verteidiger Alexander Stevens. Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für ihn.
    Troy B. bespricht sich am Montagmorgen mit seinem Verteidiger Alexander Stevens. Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für ihn. Foto: Benedikt Siegert

    Die Staatsanwaltschaft fordert das maximal mögliche Strafmaß für Troy B., der im Juni 2023 nahe der Marienbrücke zwei amerikanische Touristinnen attackiert und eine davon vergewaltigt und getötet haben soll. Die Rede ist von einer "massiven, schrecklichen und sprachlos" machenden Tat. Wegen Mordes, versuchten Mordes und Vergewaltigung beantragte Staatsanwalt Christopfer Treff deshalb eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Zudem sieht er die besondere Schwere der Schuld als gegeben an. Hierdurch kann im deutschen Strafrecht eine vorzeitige Hafentlassung des Täters vor einem Zeitraum von 15 Jahren verhindert werden. Die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung dagegen sieht die Staatsanwaltschaft nicht als gegeben an.

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