Es war der 12. Oktober vor zwei Jahren, als Alfons Schuhbeck im kargen Verhandlungssaal des Münchner Justizpalastes reinen Tisch machte. Doch ein Teil des Geständnisses, das er damals mit starrem Blick verlas, erscheint angesichts der neuen Ermittlungen in einem zweifelhaften Licht. Mehrfach betonte Schuhbeck damals, was für ein lausiger Unternehmer er sei. „Die Küche ist mein Zuhause“, sagte Schuhbeck. „Ich muss mir aber eingestehen, dass ich kein guter Kaufmann bin.“ So versuchte der heute 75-Jährige zu erklären, dass er das Ausmaß des Betrugs in seinen Unternehmen nicht umrissen habe. „Ich habe vollkommen den Überblick verloren.“
Sollten sich die Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft I erhärten, bekommt diese Geschichte Risse. Sie hat Schuhbeck wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs mit Coronahilfen in elf Firmen im Visier. Nach Medienberichten soll der Promikoch gezielt falsche Angaben gemacht haben, um an die staatlichen Corona-Soforthilfen zu gelangen. Es soll um Hunderttausende Euro gehen. Aktuell gilt für ihn die Unschuldsvermutung.
Schuhbecks Orlando soll schon 2017 pleite insolvent gewesen sein
Von Insolvenzverschleppung spricht man, wenn ein Unternehmer den Insolvenzantrag zu spät oder gar nicht stellt. Ist eine Firma pleite, muss sofort, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, ein Insolvenzantrag eingereicht werden. Schuhbeck hatte das für einen Teil seiner Firmen Mitte 2021 getan, der Münchner Finanzexperte Max Liebig übernahm die Verwaltung. Ihn zitiert nun die Süddeutsche Zeitung mit der Aussage, dass etwa Schuhbecks Restaurant Orlando schon Jahre vorher pleite war, genauer seit 2017. Doch der Betrieb lief ganz normal weiter.
Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt zu Schuhbecks Firmeninsolvenz schon seit drei Jahren, wie Behördensprecherin Anne Leiding unserer Redaktion erklärt: „Wenn ein Insolvenzverfahren beim Zivilgericht eröffnet wird, wird von dort eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft gerichtet, die daraufhin sogenannte Vorprüfungen beginnt. Nach diesen Vorprüfungen wird entschieden, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.“
Auf Insolvenzverschleppung steht eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zu drei Jahren. Subventionsbetrug kann mit bis zu fünf Jahren geahndet werden. Eine Strafzumessung, betont Oberstaatsanwältin Leiding, sei aber „immer sehr einzelfall- und täterbezogen“. Nun sitzt Alfons Schuhbeck ja bereits seit August 2023 im Gefängnis: Er war wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Käme die Strafe aus einem weiteren Prozess obendrauf? Hierbei verweist Leiding nur auf die sogenannte „nachträgliche Gesamtstrafenbildung“. Das ist ein komplexes Mittel aus dem Strafgesetz. Vereinfacht gesagt soll es vermeiden, dass ein Verurteilter Nachteile hat, wenn Straftaten, die gemeinsam hätten verurteilt werden können, getrennt voneinander behandelt werden - zum Beispiel, weil eine Tat erst später bekannt wurde oder weil die Ermittlungen dazu länger gedauert haben. In einem solchen Fall muss die Gesamtstrafe niedriger sein als die Summe der Einzelstrafen. Dennoch könnte ein neues Urteil bedeuten, dass Schuhbeck länger im Gefängnis bleiben muss.
Sein Anwalt Norbert Scharf will sich auf Anfrage unserer Redaktion nicht äußern. Zuletzt hatte ein Insider berichtet, dass der frühere TV-Star in der Justizvollzugsanstalt Rothenfeld bei Andechs seine Kochbücher überarbeitet und eifrig Pläne für seine Zukunft schmiedet. Diese, soviel steht fest, ist nun wieder sehr ungewiss geworden.
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