Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Neue Corona-Regeln in Bayern: Lockerungen im Überblick

Corona in Bayern

Lockerungen in Bayern: Diese Regeln gelten jetzt für Gastro, Sport und Kultur

    • |
    Unter anderem informierte Kultusminister Michael Piazolo am Dienstag bei einer Pressekonferenz über die Corona-Lockerungen in Bayern.
    Unter anderem informierte Kultusminister Michael Piazolo am Dienstag bei einer Pressekonferenz über die Corona-Lockerungen in Bayern. Foto: Matthias Balk, dpa (Archivbild)

    Keine Sperrstunde mehr, neue Regeln für den Friseurbesuch und mehr Zuschauer für Kultur- oder Sportveranstaltungen – Ministerpräsident Markus Söder hatte bereits bei einer Pressekonferenz am Montag Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen in Bayern angekündigt. Am Dienstag hat das Kabinett im Freistaat die entsprechenden Beschlüsse gefasst.

    Im Anschluss haben Staatsminister Florian Herrmann und Kultusminister Michael Piazolo bei einer Pressekonferenz über die Beschlüsse informiert. Im Kern wird umgesetzt, was Ministerpräsident Söder am Montag bereits angekündigt hatte. Die Beschlüsse machen diese Ankündigungen nun konkret. Der "Einstieg in den Ausstieg" gilt seit Mittwoch, 9. Februar, und zunächst bis zum 23. Februar.

    Neue Corona-Regeln in Bayern: 3G beim Friseur

    Zu den Lockerungen gehört der Wegfall der Sperrstunde in Bayern, die in der Gastronomie bisher bei 22 Uhr lag. Damit können die Menschen wieder länger ins Restaurant. Die 2G-Regel bleibt in diesem Bereich wie bisher bestehen, das heißt: Nur Menschen, die einen aktuellen Impfnachweis oder Genesenenstatus vorweisen können, dürfen in der

    Für die sogenannten körpernahen Dienstleistungen wie Friseure oder Nagelstudios wurde die 2G-Regel hingegen in 3G umgewandelt. Damit ist der Besuch auch für Menschen möglich, die nicht geimpft oder genesen sind – wenn sie einen Corona-Test vorweisen können. Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Die Kontaktnachverfolgung entfällt hier.

    Weitere Lockerungen in Bayern

    Bei Sportveranstaltungen wird eine Auslastung von bis zu 50 Prozent der regulären Zuschauerkapazität erlaubt und die maximale Obergrenze von 10.000 auf 15.000 Menschen angehoben. Zwischen regionalen und überregionalen Veranstaltungen wird nicht länger unterschieden. In der Kultur wird die Auslastung bei bis zu 75 Prozent liegen. Abstandsregeln entfallen, ein Abstand von 1,5 Metern wird aber empfohlen. Bei den Veranstaltungen bleibt es aber sowohl im

    Auch einige weitere Regelungen hat das bayerische Kabinett am Dienstag angepasst. Für Messen gilt seit Mittwoch eine maximale Besucherzahl von 25.000 statt bisher 12.500 Menschen. Seilbahnen dürfen Gondeln ab Mittwoch zu 75 Prozent besetzen. Und für Bäder, Thermen und Saunen gibt es ab Mittwoch eine 2G-Regelung. Zuvor hatte dort 2G plus gegolten.

    Auch für die Kitas gibt es eine neue Regelung: Wenn in den Kitas ein Infektionsfall auftritt, muss sich die ganze Gruppe fünf Tage lang jeden Tag testen. Damit wird die Regel für Kitas der für die Schulen angepasst.

    Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Bayern sorgt für Kritik

    Söder hatte am Montag die Lockerungen in Bayern mit der geringen Auslastung der Kliniken begründet. Er hatte auch "großzügigste Übergangsregelungen" für die Impfpflicht für Pflegekräfte angekündigt, was "de facto zunächst einmal auf ein Aussetzen des Vollzugs hinausläuft". Damit wolle er verhindern, dass ungeimpfte Pflegekräfte kündigen und Engpässe in der Gesundheitsversorgung entstehen.

    Kritik gab es unter anderem am Dienstag von Karl Lauterbach. "Laxe Vollzugsregeln der einrichtungsbezogenen Impfpflicht können nicht nur das Leben der älteren Menschen mit schwachem Immunsystem gefährden", sagte der Bundesgesundheitsminister am Montag. Sie gefährdeten auch die Glaubwürdigkeit der Politik.

    Das Kabinett hat nun nach Herrmanns Darstellung am Dienstag bekräftigt, dass in Bayern eine längere Umsetzungsfrist bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht notwendig sei. Zudem würde die Personalsituation durch eine Einführung zum 15. März gefährdet und damit "letztlich auch die Patienten". Der Bund habe Bedenken der Praxis und Basis nicht gehört. "Wir stellen insofern weder die Imppfpflicht generell noch die einrichtungsbezogene in Frage", so Florian Herrmann. In der aktuellen Umsetzung aber führe das "sehenden Auge ins Chaos". Vor diesem Chaos müsse man die Gesundheitsämter, die Arztpraxen, Einrichtungen und Patienten schützen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden