Die Bayerische Staatsregierung hat am Mittwoch weitere Lockerungen der Corona-Einschränkungen beschlossen. Diese neuen Erleichterungen in Bayern folgen dem Mitte Februar von Bund und Ländern beschlossenen Stufenplan zur Abschaffung der Corona-Einschränkungen. In einer dritten Stufe sollen dann ab 20. März alle tiefgreifenden Corona-Einschränkungen wegfallen.
„Basisschutzmaßnahmen“ wie eine Maskenpflicht etwa im ÖPNV oder Testpflichten in Alten- und Pflegeheimen könnten aber erhalten bleiben. Voraussetzung für alle Lockerungen ist eine stabile Situation in Bayerns Krankenhäusern. Zwar ist die Zahl der Corona-Patienten in Bayern zuletzt erneut leicht gestiegen. Sie ist aber nach wie unter den Höchstständen von Ende November.
Ein Überblick über die Erleichterungen, die am Freitag, 4. März, in Kraft getreten sind und über die Regeln, die dann noch gelten:
Corona-Lockerungen in Bayern: Dürfen Clubs und Diskotheken wieder öffnen?
Nach einer monatelangen Zwangspause dürfen seit dem 4. März auch in Bayern Clubs und Diskotheken unter 2G-plus-Bedingungen wieder öffnen. Besucher müssen also geimpft oder genesen sein und zudem eine dritte Booster-Impfung oder einen aktuellen negativen Schnelltest vorweisen können. In den Clubs und Diskotheken besteht keine Maskenpflicht mehr.
Welche Regeln gelten in der Gastronomie und in Hotels?
Erleichterungen für Ungeimpfte gibt es in der Gastronomie und in Hotels: Hier ist nun der Zutritt nicht nur Geimpften und Genesenen, sondern nach der 3G-Regel auch Ungeimpften mit negativem Schnelltest möglich. Einschränkungen wie die Maskenpflicht bleiben bestehen. Nur am Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden.
Wer hat wieder Zutritt in Bars und Kneipen?
Reine Schankwirtschaften wie Bars und Kneipen waren ebenfalls seit November geschlossen. Sie dürfen nun wieder öffnen. Dabei gelten die gleichen 3G-Regeln wie in der sonstigen Gastronomie – also Zutritt für Geimpfte und Genesene sowie für Ungeimpfte mit negativem Schnelltest. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) geht damit über seine Ankündigung von Mitte Februar hinaus: Damals hatte er für Schankwirtschaften nur eine „vorsichtige Öffnung“ nach der 2G-plus-Regel in Aussicht gestellt.
Was ist mit Kultur- und Sportveranstaltungen?
Für Sportveranstaltungen gilt künftig wie in der Kultur eine Auslastungsgrenze der Besucherkapazität von 75 Prozent. Die Besucherobergrenze bleibt bei 25.000 Personen.
Welche Erleichterungen gibt es für Bayerns Schülerinnen und Schüler?
Nach den Faschingsferien wird die Maskenpflicht im Sportunterricht aufgehoben. Bereits seit vergangener Woche können Chöre, Bläsergruppen oder Orchester an Schulen wieder proben. Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) erklärte, dass die Lockerungen „schrittweise und mit Augenmaß erfolgen“ müssten. Gleichwohl hoffe er, dass bald auch „weitergehende Erleichterungen, wie zum Beispiel die Aufhebung der Maskenpflicht an Grundschulen, möglich sein werden“, so Piazolo.