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Nachholbedarf bei Inklusion an Schulen in Bayern

Kommentar

Schule ist von gelungener Inklusion noch weit entfernt

Sarah Ritschel
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    Bei körperlichen Beeinträchtigungen zahlt der Bezirk die Schulbegleitung.
    Bei körperlichen Beeinträchtigungen zahlt der Bezirk die Schulbegleitung. Foto: Holger Hollemann, dpa

    Die Arbeit von Schulbegleiterinnen und -begleitern ist Gold wert. Sie helfen, dass man einem in Bayern längst noch nicht erreichten Ziel ein kleines Stück näher kommt: gleichen Chancen für jedes Kind. Jede einzelne Schulbegleitung ermöglicht einem Kind den Besuch einer Regelschule, das ohne Hilfe oft niemals dort lernen könnte. Und die steigende Zahl der genehmigten Schulbegleiterinnen und -begleiter zeigt, dass Inklusion auch von politischer Seite mitgedacht wird. Trotzdem birgt das Modell der Schulbegleitung Risiken.

    In der Regel wird die Unterstützung nur für einen gewissen Zeitraum genehmigt, oft jedes Jahr aufs Neue bangen Eltern und Schulbegleitung, ob der gemeinsame Weg weitergeht. Und angesichts der angespannten Finanzlage der Kommunen und Bezirke wächst diese Ungewissheit. Ist die Begleitperson krank oder fällt anderweitig aus, muss auch das betroffene Kind im ungünstigsten Fall zu Hause bleiben - trotz Schulpflicht. Heißt: Jede Schulbegleitung kommt ohnehin schon nur einem einzigen Kind zugute – aber selbst diesem nicht immer in ausreichendem Maß, selbst wenn sie sich noch so sehr engagiert.

    Inklusion ist Aufgabe aller Schulen

    Gleichzeitig steht aber im bayerischen Schulgesetz: „Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen.“ So weit ist der Freistaat beim besten Willen nicht. Bislang müssen sich Kinder mit Unterstützungsbedarf dem bestehenden System anpassen. Das Ziel sollte sein, dass sich das System den Kindern anpasst - und jedes nach seinem Bedarf fördert.

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