Die Polizei ist am Mittwochabend gegen sogenannte Corona-"Spaziergänge" vorgegangen, an denen sich in München 5000 Personen beteiligt haben sollen. Zuvor war von der Stadt eine Allgemeinverfügung erlassen worden, die entsprechende unangemeldete Versammlungen am Mittwoch und Donnerstag untersagte. Eine ursprünglich angemeldete Versammlung war vom Veranstalter abgesagt worden, trotzdem habe es in Messenger-Chatgruppen Absprachen zu "Spaziergängen" im Münchner Stadtgebiet gegeben.
Polizei informierte über Allgemeinverfügung gegen Corona-"Spaziergänge" in München
In der Innenstadt beobachtete die Polizei am frühen Abend, wie sich in der Maxvorstadt größere Gruppen bildeten, die sich gemeinsam fortbewegen wollten. Diese habe man auf die Allgemeinverfügung hingewiesen. Die Polizei setzte auf Einzelansprachen, Kommunikationsteams und Lautsprecherdurchsagen an mehreren Örtlichkeiten. Auch in den sozialen Medien habe man über die Regelungen informiert.
Später liefen den Angaben zufolge trotzdem Gruppen aus teilweise mehr als 100 Personen durch die Stadt. Die Polizei stoppte sie, stellte die Identitäten fest und erfasste 700 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen. Zwei Personen, die aus Sicht der Beamten eine verantwortliche Rolle spielten, erhielten eine Strafanzeige.
1300 Platzverweise und mehr als 700 Anzeigen bei Corona-"Spaziergängen" in München
Insgesamt erteilte die Polizei 1300 Platzverweise und stellte 450 Identitäten fest. In mehr als 220 Fällen wandte sie "unmittelbaren Zwang durch Schieben und Drücken" an, wie es im Polizeibericht heißt. In mehr als zehn Situationen setzten Beamte ihren Schlagstock ein. Mehr als 20 weitere Personen erhielten Strafanzeigen, unter anderem wegen Widerstands gegen Polizeibeamte, Beleidigung, Körperverletzung, Gebrauch falscher Gesundheitszeugnisse und Aufforderung zu Straftaten.
Die Teilnehmeranzahl der Corona-"Spaziergänge" schätzt die Polizei auf 5000 Personen. Mehr als 1000 Beamte und auch ein Polizeihubschrauber waren im Einsatz. Teile der Ludwigstraße waren nach Polizeiangaben während des Einsatzes über einen längeren Zeitraum gesperrt. (AZ)