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München: Streit um Hitlergruß: Gericht gibt AfD-Politiker Bystron Recht

München

Streit um Hitlergruß: Gericht gibt AfD-Politiker Bystron Recht

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    Das Amtsgericht München teilte die Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht und lehnte einen Strafbefehl gegen Bystron ab.
    Das Amtsgericht München teilte die Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht und lehnte einen Strafbefehl gegen Bystron ab. Foto: Jens Büttner, dpa

    „Wir sind die wahren Freunde der Demokratie, wir sind die AfD“, ruft Petr Bystron in das Mikrofon auf dem Münchner Königsplatz – und sein rechter Arm schnellt in die Höhe. Eine harmlose Handbewegung in einer emotionalen Rede? Oder eine verbotene Geste? Mit dieser Frage beschäftigte sich monatelang die bayerische Justiz.

    Die Münchner Staatsanwaltschaft sah in dem im März nach oben gereckten Arm des bayerischen AfD-Politikers das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ – sprich: einen Hitlergruß. Sie ging gegen den Bundestagsabgeordneten vor, dessen Immunität zu diesem Zweck aufgehoben wurde.

    Zeigte der AfD-Politiker Bystron in München den Hitlergruß?

    Das Amtsgericht München teilte jedoch die Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht und lehnte einen Strafbefehl gegen Bystron ab. Ein Hitlergruß sei nicht eindeutig zu erkennen, und auch aus dem Kontext der Rede könne „nicht schlüssig“ nachgewiesen werden, dass es sich tatsächlich um die verbotene Geste und nicht um eine zufällige Handbewegung gehandelt habe, hieß es zur Erklärung. Doch die Staatsanwaltschaft gab nicht auf und legte Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts ein.

    Nun traf das Landgericht in München eine finale Entscheidung in der Causa Bystron und schloss sich der Meinung des Amtsgerichts an. Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht, teilte das Landgericht auf Nachfrage mit. Es könne nicht ausgeschlossen werden, „dass es sich bei der Geste um eine zufällige Geste im Rahmen der Rede gehandelt habe“. Zudem sei aus frontaler Perspektive „wegen des abgespreizten Daumens und der nach innen gerichteten Handinnnenfläche“ kein Hitlergruß zu erkennen.

    Der Beschluss des Landgerichts ist rechtskräftig und hat voraussichtlich auch Konsequenzen für den stellvertretenden Vorsitzenden der bayerischen AfD, Rainer Rothfuß aus Lindau. Dieser hatte das Video des Auftritts Bystrons im Internet geteilt, weshalb die Staatsanwaltschaft wegen des „Anfangsverdachts des Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ gegen ihn ermittelte. Diese Ermittlungen werden nun wohl eingestellt. „Die Entscheidung des Landgerichtes München I hat natürlich auch Auswirkungen auf das laufende Verfahren gegen Dr. Rothfuß. Hier ist nunmehr in Kürze ein Verfahrensabschluss zu erwarten“, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

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