"Es wäre ein ganz wichtiges Signal, wenn die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft wird", sagte der bayerische Ministerpräsident am Montag nach einer Sitzung des CSU-Vorstands in München. Das wäre die Handhabe für weitere Fragen und Entscheidungen und ein klares Signal an die Bürger.
"Wir spüren, dass da mittlerweile ein verdeckter Krieg tobt zwischen (Alice) Weidel und (Björn) Höcke und den wird am Ende der Höcke gewinnen und Weidel verlieren, definitiv", sagte Söder mit Blick auf das Verhältnis von Parteichefin Weidel und dem thüringischen AfD-Fraktionschef Höcke.
Weidel weiche ständig zurück und versuche dies mit "etwas schriller Rhetorik zu überdecken, wie es Politiker häufig tun. Wenn die Sache wackelig ist, wird die Rhetorik lauter und aggressiver", sagte Söder. Das sei ein Standardphänomen, gerade in extremistischen Gruppen. In Wahrheit sei Höcke aber der eigentliche Chef der AfD, "der Pate, der rechte und rechtsextreme Don Corleone der AfD, das ist Höcke, der steuert alles, der will die totale Macht haben". Letztlich sei die AfD Höcke und Höcke die AfD, betonte Söder. Von daher sei es nur ein kleiner Schritt, die AfD als klar rechtsextrem zu benennen.
Die "Süddeutsche Zeitung" hatte berichtet, ein neues Gutachten des BfV zur AfD sei bereits weitgehend fertiggestellt. Neben der bereits bekannten Einschätzung der Behörde zu Rassismus und Autoritarismus enthalte der Entwurf für das neue Gutachten auch einen neuen Punkt: "Verhältnis zu Russland". Der Verfassungsschutz selbst betonte auf Nachfrage, keine Aussage zu dem berichteten Sachverhalt treffen zu wollen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD als Gesamtpartei im März 2021 als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft - eine Einschätzung, die rund ein Jahr später in erster Instanz durch das Verwaltungsgericht Köln bestätigt wurde. Die AfD setzt sich dagegen juristisch zur Wehr. Das Verfahren beim Oberverwaltungsgericht in Münster läuft noch. Mitte März soll es eine mündliche Verhandlung geben. Üblicherweise prüft der Verfassungsschutz bei einem Verdachtsfall nach etwa zwei Jahren, ob sich der Verdacht erhärtet hat oder nicht. Im Fall der AfD ist allerdings zu erwarten, dass diese Entscheidung erst nach Abschluss des Gerichtsverfahrens fallen wird.
(dpa)