Juli ein neuer Prozess gegen die islamistische Extremistin Jennifer W. Dabei droht der Frau, die im Irak tatenlos dabei zugesehen haben soll, wie ein kleines, jesidisches Mädchen in der Mittagshitze starb, womöglich eine härtere Strafe.
Das OLG hatte die junge Frau aus Lohne in Niedersachsen im Oktober 2021 zu zehn Jahren Haft verurteilt - unter anderem wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Versklavung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall. Dagegen hatte die anklagende Bundesanwaltschaft Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eingelegt.
Der BGH bezweifelte, dass es sich tatsächlich um einen minderschweren Fall handelte und hob das Urteil in dem Aspekt auf. Für den neuen Prozess hat das Münchner OLG nun acht Verhandlungstage vor einem anderen Strafsenat angesetzt, wie ein Sprecher am Montag mitteilte. Ein neues Urteil könnte dann am 29. August fallen. Der erste Prozess war im April 2019 gestartet und hatte rund zweieinhalb Jahre gedauert.
Die Deutsche hatte sich mit 23 Jahren der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen. Geheiratet hatte sie in Syrien vor einem
W.'s irakischer Ex-Mann, der die Fünfjährige damals an ein Gitter im Hof gekettet hatte, war in einem eigenen Prozess in Frankfurt/Main zu lebenslanger Haft verurteilt worden, auch wegen Völkermordes.
Jesiden sind Kurden aus dem Irak, Syrien, der Türkei und dem Iran. Sie bilden eine religiöse Minderheit. Der IS hatte 2014 die Region um das Sindschar-Gebirge im Nordirak überrannt. Die Dschihadisten töteten mehr als 5000 Angehörige dieser Religionsgemeinschaft. Frauen und Mädchen wurden verschleppt, versklavt und vergewaltigt. Der Bundestag hatte die Verbrechen im Januar als Völkermord anerkannt.
- BGH-Mitteilung zu dem Urteil
- Mitteilung des OLG München zum Urteil vom 25. Oktober 2021
- BGH-Beschluss vom 30. November 2022 zum Ehemann
- Bundesanwaltschaft Ende 2018 zur Anklage
- Zur Anerkennung der IS-Verbrechen an den Jesiden als Völkermord
(dpa)