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München: Ist Trinkwasser in Bayern bald nicht mehr streng geschützt?

München

Ist Trinkwasser in Bayern bald nicht mehr streng geschützt?

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    Im Landtag wird über den Schutz des bayerischen Trinkwassers gestritten.
    Im Landtag wird über den Schutz des bayerischen Trinkwassers gestritten. Foto: Sebastian Gollnow, dpa

    Um den Schutz des Trinkwassers in Bayern ist ein Streit entbrannt. Städte- und Gemeindetag sehen den vorsorgenden Grundwasserschutz und die ortsnahe Wasserversorgung in Gefahr. Der Grund: CSU und Freie Wähler haben mit ihrer Mehrheit im Landtag drei Änderungen im Landesentwicklungsplan (LEP) vorgeschlagen, die von den Kommunen als „nicht akzeptable Aufweichung des Trinkwasserschutzes“ verstanden werden. Wer sich durchsetzt, ist noch offen. Umweltminister Thorsten Glauber (

    Firmen sollen Tiefengrundwasser für wirtschaftliche Zwecke nutzen dürfen

    In dem Streit geht es im Kern um die Frage, inwieweit Grundwasser und vor allem das wertvolle Tiefengrundwasser von Unternehmen in Zukunft für wirtschaftliche Zwecke genutzt werden dürfen. CSU und Freie Wähler bekennen sich zum Grundwasserschutz, wollen allerdings unter anderem sicherstellen, „dass für die Lebensmittel- und Getränkeherstellung dort Wasser in Trinkwasserqualität zur Verfügung steht, wo dies zwingend geboten ist“. Sie halten die Bestimmung im LEP zum Erhalt geschützter Trinkwasservorkommen für „zu weitreichend“ und wollen auch die wirtschaftliche Nutzung des Tiefengrundwassers in speziellen Fällen möglich machen – zum Beispiel für Geothermie zur Energiegewinnung.

    Welche Folgen die entsprechenden Änderungen des Landesentwicklungsprogramms in der Praxis hätte, ist umstritten. SPD und Grüne im Landtag teilen die Befürchtungen von Städte- und Gemeindetag. „CSU und Freie Wähler“, so sagt der

    Die Staatsregierung hat in diesem Fall das letzte Wort

    Glauber wollte die Vorschläge der Regierungsfraktionen inhaltlich nicht kommentieren. „Dass die Änderungen eingetreten sind, ist die Entscheidung der Regierungsfraktionen.“ Er habe als Umweltminister etwas anderes vorgelegt, sagte Glauber, relativierte aber zugleich die Bedeutung des LEP für den Grundwasserschutz. Entscheidend sind nach seiner Darstellung die Sachverständigen in der staatlichen Wasserwirtschaft. Sie hätten ein Auge darauf, „dass mit Wasserrechten und mit Fördermengen nicht gehandelt wird“. Nutzungsverträge mit einer Laufzeit von 30 Jahren werde es nicht mehr geben. Auf Nachfrage sagte Glauber: „Wenn große Konzerne Claims errichten wollen, dann mauern wir die Türe zu.“

    Verständnis zeigte Glauber für die Lebensmittelhersteller. Sein Argument: Wenn bei einem Pro-Kopf-Verbrauch von 135 Liter Trinkwasser pro Tag nur fünf Liter als Trinkwasser, aber 130 Liter als Brauchwasser genutzt würden, könne man Produzenten von Mineralwasser oder Babynahrung die Nutzung von Trinkwasser nicht verweigern.

    Ob die Staatsregierung den Vorschlägen der Regierungsfraktionen folgt, steht noch nicht fest. Sie hat, da es sich nicht um ein Gesetz, sondern um eine Verordnung handelt, in diesem Fall das letzte Wort.

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