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Mordprozess: Tod nach hundert Messerstichen - Frau räumt Tötung ein

Mordprozess

Tod nach hundert Messerstichen - Frau räumt Tötung ein

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    Die 52 Jahre alte Angeklagte hat die Tötung des Mannes zum Prozessauftakt gestanden.
    Die 52 Jahre alte Angeklagte hat die Tötung des Mannes zum Prozessauftakt gestanden. Foto: Bernhard Hiergeist/dpa

    Im Prozess um die Tötung eines 76-Jährigen hat die Angeklagte eingeräumt, die Tat begangen zu haben. Die Verteidigerin der heute 52-Jährigen aus München verlas beim Auftakt vor dem Landgericht München I eine Erklärung: Die Frau wolle «ohne Wenn und Aber» zur Aufklärung beitragen und habe diese bereits in der Vergangenheit getan. Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten Mord aus Heimtücke und niederen Beweggründen vor.

    Laut Anklage hat die 52-Jährige im Januar 2023 einem Bekannten der Familie mindestens einhundert Messerstiche zugefügt, vor allem am Kopf. Der 76-Jährige verblutete. Sie habe dies aus Angst getan, der Mann könnte den Kontakt zu einem ehemaligen Trinkkumpan ihres Ehemannes wiederherstellen. Dieser habe laut der Erklärung von Mitte der 1990er Jahre bis Anfang der 2000er versucht, die Ehe zu zerstören.

    Verteidigung spricht von Handgemenge

    Die Angeklagte habe den 76-Jährigen darum mehrfach zu überzeugen versucht, die Handynummer des Freundes nicht weiterzugeben. Wie die Verteidigung darstellte, kam es bei einem Treffen in der Wohnung des Mannes zu einem Handgemenge. An Messerstiche und ob sie das Messer bereits zum Treffen mitgebracht habe, könne sich die Frau nicht erinnern. Vorerst sind bis Ende September zwölf weitere Verhandlungstermine angesetzt.

    In Bayern wurden im zuletzt erhobenen Jahr 2022 insgesamt 39 Menschen wegen Mordes oder versuchten Mordes verurteilt, darunter waren lediglich vier Frauen. Auch bei Verurteilungen wegen Totschlags waren mit 10 von 64 Verurteilungen (15 Prozent) Frauen deutlich in der Unterzahl. Die Zahlen entsprechen in etwa der bundesweiten Quote – demnach waren Frauen in 55 von insgesamt 502 Fällen von Mord und Totschlag die Täterinnen.

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