Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft wiegt schwer: Eine 34-Jährige aus Memmingen soll im Mai 2023 ihren Mann getötet haben. Ihr Ziel, so die Anschuldigung: Sie habe sich bereichern wollen. Unter anderem um 2,4 Millionen Euro, die verschiedene Versicherungen im Falle des Todes ihres Mannes zahlen sollten. Wegen dieses Verdachts muss sich die Frau seit Dienstag vor dem Landgericht Memmingen verantworten. Ein Urteil soll nach bisheriger Planung Ende August fallen.
Mordprozess in Memmingen: So lautet die Anklage
Gefesselt, mit schwarzer Gesichtsmaske und schwarzer Sonnenbrille wird die Frau am Dienstagmorgen in den Gerichtssaal geführt. Neben ihr auf der Anklagebank nehmen ihre Verteidigerin und ihr Verteidiger Platz. Kurz darauf verliest der Staatsanwalt die Anklage: Spätestens seit Ende 2022 habe die heute 34-Jährige geplant, ihren Mann zu töten.
„Hierzu veranlasste die Angeschuldigte, dass sich ihr Ehemann für den Todesfall versichert und sie Begünstigte der Todesfallversicherungen wird.“ Gleichzeitig habe sie sich mit verschiedenen Möglichkeiten beschäftigt, ihren Ehemann heimlich zu töten.
Am 6. Mai soll es soweit gewesen sein: In der gemeinsamen Wohnung soll die Frau dem 38-Jährigen gesagt haben, dass sie ein weiteres Kind mit ihm haben wolle. Sie habe ihm empfohlen, ein Medikament einzunehmen, „dass die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Zeugung erhöht“. Allerdings soll es sich stattdessen um das Schlafmittel Zolpidem gehandelt haben. Und zwar in einer recht hohen Dosis. Der Mann soll seiner Frau vertraut und arglos das Mittel genommen haben. Irgendwann am Nachmittag wirkte es, der 38-Jährige schlief laut Staatsanwalt ein.
Angeklagte soll Brand in Memmingen gelegt haben
Wenig später soll die Frau in dem Zimmer, in dem ihr Mann schlief, Feuer gelegt haben. Sie habe dafür Kleidung und eine Matratze angezündet, „um den Geschädigten zu töten“. Danach soll sie die Wohnung und das Haus verlassen haben. Sie habe damit ihren Mann und die anderen Hausbewohner ihrem Schicksal überlassen.
Es brach allerdings kein großes Feuer aus. Es blieb bei einem Glimmbrand. Der habe aber ausgereicht: Der Mann starb an einer Rauchgasvergiftung. „Die Angeschuldigte wird daher beschuldigt, aus Habgier, heimtückisch, mit gemeingefährlichen Mitteln und um eine andere Straftat zu ermöglichen (Betrug), einen Menschen getötet zu haben, strafbar als Mord", sagt der Staatsanwalt.
Das sagt der Verteidiger zu den Vorwürfen
Verteidiger Alexander Hamburg sieht seine Mandantin zu unrecht wegen Mordes angeklagt. Zu viele Aspekte sprächen gegen ihre Schuld. Zum Beispiel die Art des Feuers: Würden eine Matratze und Kleidung angezündet, breche meist ein starkes Feuer aus, kein Glimmbrand. Da in diesem Fall in der Wohnung kein offenes Feuer ausbrach, könne es die Angeklagte auch nicht verursacht haben. Stattdessen könne es beispielsweise durch eine Zigarette ausgebrochen sein.
Als weiteres Argument, das aus Sicht der Staatsanwaltschaft für die Schuld der Frau spreche, nennt Hamburg zwei Handys: Das eine habe ihrem Vater gehört. Dort sei am Tat-Tag im Internet danach gesucht worden, wie sich Rauch längerfristig auf einem Menschen auswirke. Kurz davor sei nach dem Wetter auf dem Potsdamer Platz und danach nach einer TV-Sendung im SWR gesucht worden. Warum hätte die Frau erst nach Wetter und TV-Sendung suchen sollen und direkt danach nach der Wirkung von Rauch? Wahrscheinlicher sei, dass jemand anderes diese Suchen eingegeben habe.
Frau hätte zum Tatzeitpunkt Kilometer weit entfernt sein können
Er erwähnte auch das Handy der Frau selbst: Die Staatsanwaltschaft behaupte, es sei während der Tatzeit in der Wohnung des Ehepaares gewesen. Als Beweis nenne die Staatsanwaltschaft den Hinweis darauf, dass ihr Handy zu diesem Zeitpunkt in der Funkzelle geortet wurde, in der auch die Wohnung liegt. Allerdings sei eine solche Funkzelle sehr groß. So hätte die Frau auch Kilometer entfernt von der Wohnung sein können. Aus Sicht des Verteidigers breche mit Blick auf Vorwürfe und deren Entkräftung die Anklage "zusammen wie ein Kartenhaus". Der Prozess soll am Donnerstag, 23. Mai, fortgeführt werden.