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Mordfall Franziska: Franziskas mutmaßlichen Mörder niedergestochen - welches Motiv hatte Häftling?

Mordfall Franziska

Franziskas mutmaßlichen Mörder niedergestochen - welches Motiv hatte Häftling?

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    Ein Foto von Franziska. Stefan B. soll die 12-Jährige im Februar 2014 sexuell missbraucht und erschlagen haben. Nun wurde der mutmaßliche Mörder selbst zum Opfer von Gewalt.
    Ein Foto von Franziska. Stefan B. soll die 12-Jährige im Februar 2014 sexuell missbraucht und erschlagen haben. Nun wurde der mutmaßliche Mörder selbst zum Opfer von Gewalt. Foto: Barbara Würmseher

    Eigentlich gibt es das nur in einem mittelmäßigen Kriminalroman: Ein mutmaßlicher Sexualstraftäter und Kindsmörder wird von einem Mithäftling umgebracht, weil die knallharten Knackis ihre eigenen Gesetze anwenden und den Richtern damit die Arbeit abnehmen. Aber in dem Fall ist der Stoff für einen schlechten Krimi beinahe Realität geworden.

    Am Dienstag gegen 14.30 Uhr waren plötzlich Schreie und Hilferufe im Zellentrakt der Justizvollzugsanstalt Kaisheim (Landkreis Donau-Ries) zu hören. Als das Wachpersonal herbei stürmte, fanden die Beamten den 27 Jahre alten Stefan B. aus Neuburg. Er sitzt seit Februar vergangenen Jahres in Untersuchungshaft, weil er die zwölf Jahre alte Franziska aus dem kleinen Dorf Möckenlohe im Landkreis Eichstätt sexuell missbraucht, danach erschlagen und ihre Leiche in einen Teich bei Neuburg an der Donau geworfen haben soll.

    Stefan B. liegt blutüberströmt auf dem Boden der Zelle. Niedergestochen von einem Mithäftling. Der Täter ist ein Zellengenosse. Er ist 31 Jahre alt und sitzt ebenfalls in Untersuchungshaft. Auch er kam auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ingolstadt ins Untersuchungsgefängnis nach Kaisheim.

    Motiv und Tatwaffe des Täters sind noch unbekannt

    Welches Motiv der Täter hatte, ist laut Staatsanwaltschaft Augsburg bislang völlig unklar. War die Ursache der Bluttat ein Streit, wie er beinahe jeden Tag unter Strafgefangenen losbricht? Oder hat die Tat etwas mit Selbstjustiz zu tun, wie sie unter Gefangenen oft geübt wird? Vor allem an Mitinhaftierten, die schwere Straftaten oder gar Verbrechen an Kindern verübt haben. Matthias Nickolai von der für den Fall zuständigen Staatsanwaltschaft

    So viel steht fest: Der Zellengenosse stürzte sich am Dienstag gegen 14 Uhr auf Stefan B. und stach offenbar ziemlich blindlings zu. Zur Tatwaffe schweigen sich die Ermittler ebenfalls noch aus. Andere Quellen sagten gestern jedoch, dass die Wachbeamten und später auch die Polizei gar keine Waffe gefunden haben sollen. Der 31-Jährige soll mit einem größeren Nagel oder einem anderen – sehr spitz zugeschliffenen – Gegenstand zugestochen haben.

    Mit 17 Stichen an Kopf und Hals ins Klinikum Augsburg - Prozessauftakt verschoben

    Stefan B. wurde laut Nickolai mehrfach am Kopf und am Hals erwischt. Er bekam 17 Stiche ab. Der Notarzt wies ihn in das Klinikum Augsburg ein. Dort wird er unter strenger Bewachung behandelt. „Er schwebt nicht in Lebensgefahr“, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, aber die Verletzungen sind doch erheblich.

    Auf jeden Fall viel zu erheblich, um ihn ab Montag wie geplant in Ingolstadt vor das Schwurgericht zu stellen. Der Münchener Strafverteidiger und Anwalt von Stefan B., Adam Ahmed, hat gestern erklärt, dass er einem Prozessauftakt unter diesen Umständen keinesfalls zustimmen werde. Auch deshalb platzt nun alles. Für Landgerichtsvizepräsident Jochen Bösl ist das eine mittlere Katastrophe. Er und die anderen Berufsrichter der Kammer haben dieses Mammutverfahren mit über 100 Zeugen monatelang vorbereitet. Nun ist alles über den Haufen geworfen. Wann man starten kann, sei völlig unklar, sagte Gerichtssprecher Gerhard Reicherl.

    Gefängnisleitung hatte bereits Gewalt gegen Stefan B. befürchtet

    Die Bluttat im Untersuchungsgefängnis von Kaisheim beschäftigt auch die Anstaltsleitung dort intensiv: „Wir nehmen den Vorfall sehr ernst, die Hintergründe der Tat sind derzeit aber noch nicht geklärt und sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen“, teilte JVA-Chef Friedhelm Kirchhoff auf Anfrage mit. Die Gefängnisleitung hatte offenbar befürchtet, dass Stefan B. zum Zielobjekt von Mitgefangenen werden könnte: „Der Geschädigte wurde hier nach seiner Inhaftierung zunächst vom 19. Februar bis zum 23. April aus Sicherheitsgründen von Mitgefangenen getrennt untergebracht“, beschreibt Kirchhoff. Danach seien diese Sicherheitsmaßnahmen aber nicht mehr erforderlich gewesen. Deshalb sei der Gefangene wieder im Normalvollzug, zum Teil auch in einem Gemeinschaftshaftraum, untergebracht worden. Seither sei alles ganz ruhig geblieben: „Von den zuständigen Bediensteten wurden in diesem Zeitraum keine Auffälligkeiten festgestellt. Auch die befragten Mitgefangenen haben bestätigt, dass es im Vorfeld des gestrigen Angriffs keine Unzuträglichkeiten gegeben habe“, so der Anstaltsleiter weiter zu unserer Zeitung.

    Der 31 Jahre alte Täter sei inzwischen gesondert untergebracht worden. Es werde sichergestellt, dass er und Stefan B. „nicht nochmals aufeinandertreffen“ können, falls B. überhaupt nach Kaisheim zurückkehren sollte, wenn er aus dem Krankenhaus entlassen wird. Gestern gab es in Ingolstädter Justizkreisen auch Gespräche, ob man den mutmaßlichen Kindsmörder nicht vorsorglich gleich in einem anderen Gefängnis unterbringen sollte.

    Gegen den Widersacher von Stefan B. wird ermittelt: wegen versuchten Mordes an einem mutmaßlichen Mörder. So enden eigentlich immer nur die mittelmäßigen Kriminalromane.

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