Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hat dem Landtag einen Bericht vorgelegt, der sich mit den strafrechtlichen Konsequenzen aus dem aktuellen Missbrauchsgutachten für das katholische Erzbistum München und Freising, dessen Vorläufer von 2010 sowie der bundesweiten „MHG-Studie“ von 2018 befasst.
Ihm zufolge wurden mehr als 800 Fälle staatsanwaltschaftlich überprüft. Bei 243 Fällen davon waren Kleriker die Verdächtigen – zu einer Anklage kam es nur in einem Fall. Die Zahlen liegen unserer Redaktion vor. Viele Fälle waren verjährt, in manchen Fällen waren die mutmaßlichen Täter verstorben.
Bayerns Justizminister: Opfer sollen die Täter anzeigen
Der Justizminister fordert die Opfer daher auf, sich an die Behörden zu wenden. „Die wichtigsten Quellen für die Strafverfolgungsbehörden sind nicht Gutachten oder Studien, sondern Strafanzeigen von Geschädigten und Hinweise von Zeugen. Darauf sind wir angewiesen“, sagt er im Interview. „Entscheidend ist, dass Anzeige erstattet wird.“
Deutliche Kritik übt Eisenreich an der Kirche. „Die katholische Kirche muss mehr Transparenz schaffen, lückenlos aufklären und sich ihrer Verantwortung stellen“, sagt er. „Aus meiner Sicht muss sie die Betroffenen in den Mittelpunkt stellen, empathischer auf sie zugehen und eine unabhängige Beratung sicherstellen.“
Wenn die Kirche selbst keine Verbesserung herbeiführe, müsse der Staat handeln. Eisenreich: „Es darf kein Sonderrecht oder irgendeinen Bonus für Kleriker geben. Niemand steht über dem Gesetz – kein Geistlicher, kein Wirtschaftsboss, kein Politiker.“