"Auch wenn Bundespolizei und die bayerische Grenzpolizei seit November 2023 deutlich weniger illegale Migration und Schleuserkriminalität feststellen: Der aktuelle Rückgang ist leider keine Trendwende", sagte Hermann der "Welt am Sonntag". "Ich bin davon überzeugt: Deutschland, das ausschließlich von Schengen-Ländern umgeben ist, kann in einer solchen Situation nicht mehr darauf verzichten, illegale Migranten auch bei einem Asylgesuch an seiner Grenze zurückzuweisen."
Dies ist rechtlich bisher nicht vorgesehen - es muss stattdessen im Einzelfall geprüft werden, welcher EU-Mitgliedstaat das Asylverfahren nach dem geltenden europäischen Recht (der sogenannten Dublin-Verordnung) durchzuführen hat. Ein Schutzgesuch kann ein Migrant bei einer Kontrolle an einer deutschen Grenze aus Sicht der Bundesregierung auch mündlich stellen - sogar nur durch Gesten ist dies möglich, ein konkreter Nachweis zunächst nicht erforderlich. Ein andere Ausgangslage liegt vor, wenn dort kein Asylgesuch gestellt wird.
Herrmann verweist auf den sogenannten Ordre-public-Vorbehalt, der seiner Meinung nach eine Zurückweisung auch jetzt schon unter bestimmten Voraussetzungen erlauben würde. Er besagt, ausländisches beziehungsweise europäisches Recht wäre dann nicht anzuwenden, wenn es bestimmten Grundsätzen inländischen Rechts widerspricht.
"Das europäische Recht lässt die Wahrnehmung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit unberührt", sagte der Minister.
Unionsfraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) sagte der Zeitung: "Der von Innenminister Herrmann beschriebene Weg ist juristisch gangbar - wenn auch an sehr hohe Hürden geknüpft."
(dpa)