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Maskendeals: Andrea Tandler in Untersuchungshaft

Maskenaffäre

Politiker-Tochter Tandler nach Maskenaffäre überraschend in Untersuchungshaft

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    Politiker-Tochter Andrea Tandler sitzt in der Maskenaffäre in Untersuchungshaft.
    Politiker-Tochter Andrea Tandler sitzt in der Maskenaffäre in Untersuchungshaft. Foto: Peter Kneffel, dpa (Archiv)

    Es ist ein Paukenschlag in der bereits weithin erledigt geglaubten Maskenaffäre: Andrea Tandler, die Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler, ist am Dienstag verhaftet worden. Sie sitzt nun in Untersuchungshaft, ebenso wie ihr damaliger Geschäftspartner Darius N. Das bestätigten Justizkreise unserer Redaktion. Es geht um steuerrechtliche Vorwürfe gegen die beiden.

    Tandler hatte vor knapp drei Jahren zusammen mit ihrem Partner N. für die Schweizer Firma Emix den massenhaften Verkauf von Corona-Schutzmasken an mehrere Ministerien in Deutschland vermittelt. Unter anderem hatte Tandler eine andere Politiker-Tochter dabei um Hilfe gebeten, Strauß-Tochter Monika Hohlmeier. Die Geschäfte kamen zustande. Im Zentrum der Kritik steht vor allem der Kauf einer großen Menge sehr teurer Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie. Emix kassierte damals 8,90 Euro pro Maske.

    Maskendeals: Provisionen in Höhe von 48 Millionen Euro

    Andrea Tandler, 39, und ihr Partner N. hatten für die Maskendeals Provisionen in Höhe von rund 48 Millionen Euro eingestrichen. Wegen dieser extrem hohen Summe und anderer Auffälligkeiten startete die Staatsanwaltschaft München I Ermittlungen – zunächst wegen des Verdachts der Geldwäsche und später auch wegen mutmaßlicher Steuerdelikte. Eine Gegen sie wurde auch nie ermittelt.

    Der Verdacht der Steuerhinterziehung gegen Andrea Tandler und Darius N. hat sich dagegen erhärtet. Konkret geht es um das Verkürzen von Gewerbe- und Schenkungssteuer in Millionenhöhe. Zwar hat ein Sprecher Tandlers vor einigen Monaten gesagt, Tandler und ihr Mitgesellschafter wiesen "alle in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe zurück". Doch die Verhaftungen jetzt weisen in eine andere Richtung. Warum die Haftbefehle erst jetzt, nach langen Ermittlungen, beantragt worden sind, ist bislang unklar. Als gängige Haftgründe gelten Flucht- oder Verdunklungsgefahr.

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