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Maskenaffäre: Nüßlein rechtfertigt Verhalten in CSU-Maskenaffäre und kritisiert Ex-Partei scharf

Maskenaffäre

Nüßlein rechtfertigt Verhalten in CSU-Maskenaffäre und kritisiert Ex-Partei scharf

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    Der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein.
    Der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein. Foto: Bernhard Weizenegger

    Der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein hat nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Maskenaffäre alle Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen und Spitzenpolitiker seiner ehemaligen Partei scharf kritisiert. „Was soll daran moralisch verwerflich sein, wenn man der öffentlichen Hand inmitten einer akuten Krise Masken beschafft, die deutlich günstiger sind als die meisten anderen, die in dieser Zeit eingekauft werden?“, sagte Nüßlein unserer Redaktion. Der aus der CSU ausgetretene frühere Unionsfraktionsvizevorsitzende wies damit eine entsprechende Kritik des Parteigeneralsekretärs Martin Huber zurück.

    Nüßlein warf seiner früheren Partei mangelnde Loyalität vor. „Der CSU war die öffentliche Abgrenzung von den eigenen Abgeordneten wichtiger als wenigstens einmal direkt mit mir darüber zu reden“, sagte der Ex-Politiker. „Der neue Generalsekretär Martin Huber hat genauso wenig mit mir über den Sachverhalt gesprochen wie sein Vorgänger Markus Blume“, kritisierte Nüßlein. „Das ist so, als würde ich die angeblichen Plagiate in Hubers Dissertation kritisieren, ohne sie gelesen zu haben“, fügte er hinzu.

    BGH: Keine Bestechung und keine Bestechlichkeit

    Nüßlein verteidigte sein Verhalten in der Maskenaffäre und begrüßte die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass er nicht rechtswidrig gehandelt habe und seine Einnahmen behalten dürfe. „Sie können die Amtsautorität eines Abgeordneten nicht verbieten“, sagte Nüßlein. „Wenn der Staat will, dass Politiker neben ihrer Tätigkeit im Parlament nichts verdienen dürfen, dann muss er faktisch ein Berufsverbot für Selbstständige und Unternehmer erlassen“, betonte er. „Das halte ich für katastrophal“, fügte Nüßlein hinzu.

    Der BGH hatte in letzter Instanz Beschwerden der Münchner Generalstaatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Oberlandesgericht München verworfen, dass in hohen Provisionen für Nüßlein und den bayerischen Landtagsabgeordneten Alfred Sauter nicht den Fall der Bestechung oder Bestechlichkeit erfüllt sah und sich dieser Position angeschlossen. Die Münchner Ermittler hatten bei Nüßlein 660.000 Euro und bei dem CSU-Politiker Sauter 1,24 Millionen Euro beschlagnahmt, die beide Abgeordnete bei den umstrittenen Maskengeschäften als Gewinnbeteiligung erhalten hatten.

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