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Maskenaffäre: In der Maskenaffäre floss noch viel mehr Provision

Maskenaffäre

In der Maskenaffäre floss noch viel mehr Provision

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    Haben sich CSU-Politiker und Geschäftsleute die Hände an Maskengeschäften schmutzig gemacht?
    Haben sich CSU-Politiker und Geschäftsleute die Hände an Maskengeschäften schmutzig gemacht? Foto: Moritz Frankenberg, dpa (Symbolbild)

    Wer im März 2020 auf die grundsätzlich nicht verwerfliche Idee gekommen ist, mit Corona-Masken Geld zu verdienen, hatte ein Problem, und es war nicht das Problem, dass es keinen Markt dafür gegeben hätte. Die Ministerien von Bund und Ländern kauften zu jenem Zeitpunkt haufenweise Masken, hatte man doch im Vergleich zu anderen Ländern ein bisschen zu lange damit gewartet. Das Problem war vielmehr: Wie schaffe ich es, dass mein Angebot in den Behörden auf dem dicken Stapel ganz weit oben liegt? Hier kamen dann Politiker ins Spiel, die mit ihren Kontakten genau dafür sorgen sollten. Und diese Kontakte waren Gold wert.

    In der Maskenaffäre um die Abgeordneten Alfred Sauter und Georg Nüßlein wurde nach Informationen unserer Redaktion noch viel mehr Geld bezahlt als bisher bekannt. Rund zehn Millionen Euro an Provisionen sollen geflossen sein. So viel Geld war es einem hessischen Textilunternehmen wert, vier satte Geschäfte mit Behörden zu machen. Das Geld ging demnach komplett an die Firma Pluto mit Sitz in der Karibik.

    Einer der beiden Gesellschafter von Pluto ist der Ex-Manager Thomas Limberger. Der schillernde Geschäftsmann ist eine Schlüsselfigur in der Maskenaffäre. Über die Firma Pluto und ein Bankkonto in Liechtenstein wurden die Provisionen unter anderem an die Politiker Sauter und Nüßlein weitergeleitet. Sauter erhielt 1,2 Millionen Euro über die Firma Pecom, die weitgehend seinen Töchtern gehört. Nüßlein sollte den selben Betrag erhalten, doch nach einer ersten Überweisung über 660.000 Euro kam der Liechtensteiner Bank der Geldfluss verdächtig vor und sie stoppte die zweite Überweisung. Es war der Beginn der Maskenaffäre. Nüßleins und Sauters Büros wurden durchsucht. Die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt wegen des Verdachts der Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern und Steuerhinterziehung. Thomas Limberger saß sogar zwei Wochen in Untersuchungshaft.

    Knapp zwei Euro Gewinn pro Maske

    Durch Recherchen unserer Redaktion werden nun erstmals Details zu den Geschäften und den Provisionszahlungen bekannt. Demnach hat die hessische Firma Verträge über 15,1 Millionen Masken aus chinesischer Produktion mit vier Abnehmern geschlossen: 8,5 Millionen Masken für das Bundesgesundheitsministerium, 3,5 Millionen Masken für das bayerische Gesundheitsministerium, 3 Millionen Masken für die Bundespolizei und 120.000 Masken für das Wirtschaftsministerium in Mecklenburg-Vorpommern. Das bestätigen die Ministerien teilweise.

    Das bayerische Gesundheitsministerium teilt mit, dass ein Vertrag über 3,5 Millionen Masken mit einem Volumen von 14,25 Millionen Euro abgeschlossen wurde. Darunter war eine halbe Million Masken mit dem höheren FFP3-Standard, für die Preise von bis zu sieben Euro bezahlt wurden. Wegen Qualitätsmängeln und anderer kleiner Schwierigkeiten lieferte die Firma im Endeffekt insgesamt rund 14,3 Millionen Masken aus. Im Durchschnitt ging das Stück für rund 3,80 Euro weg. Das Unternehmen hat also mit den Masken-Deals einen Umsatz von gut 54 Millionen Euro gemacht. Nach Angaben von Brancheninsidern müssten nach Abzug der Transportkosten und sonstiger Kosten dem Unternehmen knapp zwei Euro Gewinn pro Maske geblieben sein. Aber davon mussten ja noch die zehn Millionen Provision gezahlt werden. Trifft dies so zu, dann wären am Ende rund 1,50 Euro pro Maske in Provisionen investiert worden. Der kleinere Teil des Gewinns verblieb bei der Firma.

    Justiz hat in Maskenaffäre Vermögen sicherstellen lassen

    Die Generalstaatsanwaltschaft München hat mittlerweile Vermögen von etwa zehn Millionen Euro bei den Beschuldigten sicherstellen lassen. Dies geschah im Zuge des sogenannten Vermögensarrests. Sinn der Sache ist, im Falle einer Verurteilung bereits Werte gesichert zu haben, damit ein möglicherweise fehlender Betrag nicht vom Steuerzahler ausgeglichen werden muss.

    Beim Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein, der wie Alfred Sauter aus dem Landkreis Günzburg stammt, musste für den entsprechenden Gerichtsbeschluss erneut die Immunität aufgehoben werden. Das war am Donnerstag vergangener Woche im Immunitätsausschuss des Bundestags geschehen. Beim Anwalt und Landtagsabgeordneten Sauter hatte die Justiz bereits die Spende von 470.000 Euro an die Bürgerstiftung Günzburg gesichert. Nun kam ein Betrag von 1,2 Millionen Euro hinzu. Dem Vernehmen nach hat Alfred Sauter das Geld beim zuständigen Gericht hinterlegt. Würden die Beschuldigten solche Sicherheiten nicht leisten, hätten die Ermittler das Recht auf erneute Durchsuchungen, um etwaige Vermögenswerte zu sichern.

    Waren die Geschäfte in der Maskenaffäre strafbar oder nicht?

    Auch beim früheren Topmanager Limberger wurde Vermögen arretiert. Es gibt aber eine hohe Summe, die sichergestellt wurde und noch Fragen aufwirft: Nach Informationen unserer Redaktion wurden auf Bankkonten von Limbergers Firma Pluto mehr als fünf Millionen Euro beschlagnahmt. Warum lag diese hohe Summe noch da? Hätte sie auch noch an die Beteiligten in der Maskenaffäre verteilt werden sollen? Und wenn ja, warum ist das noch nicht geschehen? Kamen die Bank und die Liechtensteiner Finanzaufsicht den Plänen in die Quere?

    Und dann ist da ja noch die alles entscheidende Frage: Waren all diese Geschäfte überhaupt strafbar? Handelt es sich wirklich um Korruption oder waren es legale Vermittlungstätigkeiten? An dieser Stelle liegen die Meinungen der Ermittler und der Beschuldigten weit auseinander. Sauter, Nüßlein, Limberger und die anderen bestreiten Korruptionsdelikte. Mehr will Sauters Anwalt Martin Imbeck derzeit noch nicht sagen. Auch Limbergers Anwalt Florian Ufer äußert sich nicht. Klar ist nur, dass der entsprechende Paragraf 108e des Strafgesetzbuches juristisches Neuland ist. Bislang wurde noch nicht über einen nennenswerten Fall entschieden. Die Rechtslage ist knifflig. Sollte am Ende keine Verurteilung wegen Korruption stehen, müsste die Justiz das Geld wieder zurückzahlen.

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