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Legalisierung: Kaum Versammlungen von Cannabis-Fans in Bayern

Legalisierung

Kaum Versammlungen von Cannabis-Fans in Bayern

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    Cannabispflanzen (ca. 4 Wochen alt) in ihrer Wachstumsphase stehen in einem Aufzuchtszelt unter künstlicher Beleuchtung in einem Privatraum.
    Cannabispflanzen (ca. 4 Wochen alt) in ihrer Wachstumsphase stehen in einem Aufzuchtszelt unter künstlicher Beleuchtung in einem Privatraum. Foto: Christian Charisius, dpa

    Seit Ostermontag ist die Teil-Legalisierung von Cannabis in Kraft - Befürworter ließen sich auf Bayerns Straßen zunächst aber kaum sehen. Am Montag gab es keine größeren Versammlungen, wie die bayerischen Polizeipräsidien in einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilten.

    Am Nachmittag sollte es in München zu einer Versammlung unter dem Motto "Liberalitas Bavariae statt CSU-Verbotsirrtum" kommen. Angemeldet waren laut dem Kreisverwaltungsreferat jedoch nur 20 Menschen.

    Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) teilte am Ostermontag einmal mehr seinen Unmut über die neue Gesetzeslage. "Wir lehnen die Legalisierung von #Drogen entschieden ab", schrieb er auf X (früher Twitter). "Mit dem #Cannabis-Gesetz schadet sich Deutschland selbst und gefährdet die Gesundheit der Bevölkerung. Unser Land ist damit auf dem Irrweg." Und: "Die Cannabis-Legalisierung ist ein fataler Fehler."

    Er bekräftigte seine Ankündigung, es Kiffern in Bayern besonders schwer machen zu wollen: "Wir werden das Gesetz extrem restriktiv anwenden. Die #Sicherheit vor allem für Kinder und Jugendliche muss höchste Priorität haben", schrieb er.

    In Polizeikreisen kam diese Linie zuletzt nicht gut an. "Söder bringt dadurch die Behörden und die

    "Keine Macht den Drogen", schrieb Söder auch auf X, nachdem er zuvor ein Foto von sich mit einem Maßkrug in der Hand auf einem Augsburger Volksfest gepostet hatte. Kritikern der Cannabis-Legalisierung wird bisweilen vorgeworfen, die Droge Alkohol zu verharmlosen.

    Erlaubt wird mit dem neuen Cannabisgesetz, das am Ostermontag in Kraft getreten ist, der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum, die man auch im öffentlichen Raum mit sich führen darf. In der privaten Wohnung kann man bis zu 50 Gramm aufbewahren. Angebaut werden dürfen dort auch gleichzeitig drei Pflanzen. Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden - etwa mit abschließbaren Schränken und Räumen.

    (dpa)

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