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Landtagswahl 2023: Förderung – und dann? Die Kommunen und der Rechtsanspruch auf Betreuung

Landtagswahl 2023

Förderung – und dann? Die Kommunen und der Rechtsanspruch auf Betreuung

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    Momentan gibt es nur einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, ab August 2026 haben zudem die ersten Grundschulkinder einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung.
    Momentan gibt es nur einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, ab August 2026 haben zudem die ersten Grundschulkinder einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Foto: Monika Skolimowska, dpa (Symbolbild)

    Eineinhalb Jahre ist es her, da erhielt Iris Harms plötzlich eine Hiobsbotschaft. Die Bürgermeisterin von Kühlenthal im Kreis Augsburg erinnert sich noch ganz genau: Ihr Kollege aus Westendorf hatte schlechte Neuigkeiten. Weil seine Kinderkrippe so ausgelastet sei, könne sie ab dem nächsten Krippenjahr, also ab September 2022, keine Kinder mehr aus Kühlenthal aufnehmen. Ein halbes Jahr blieb Harms nach diesem Anruf, um für die Kinder ihrer Gemeinde eine Lösung zu finden.

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