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Landtag: Bayerns Abgeordnete bekommen 6,2 Prozent mehr Geld

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Bayerns Abgeordnete bekommen 6,2 Prozent mehr Geld

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    Abgeordnete nehmen an einer Plenarsitzung im bayerischen Landtag teil.
    Abgeordnete nehmen an einer Plenarsitzung im bayerischen Landtag teil. Foto: Niklas Treppner, dpa

    Bayerns Landtagsabgeordnete bekommen vom 1. Juli an 6,2 Prozent mehr Geld. Die monatlichen sogenannten Diäten steigen damit von bislang 9215 auf 9786 Euro. Die Anpassung wird nicht jedes Mal komplett neu festgelegt, sondern folgt automatisch zeitversetzt der allgemeinen Einkommensentwicklung. "In letzter Zeit sind nicht nur die Verbraucherpreise in Bayern gestiegen, sondern auch die Einkommen. Durch die gesetzlich verankerte Indexlösung wirkt sich das nun auch auf die Abgeordnetendiäten aus", teilte Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) am Mittwoch in München mit.

    Im bayerischen Abgeordnetengesetz ist festgelegt, dass die Zahlungen jeweils zum 1. Juli angepasst an die allgemeine Einkommensentwicklung des Vorjahres werden - für 2024 ist die Entwicklung vom 3. Quartal 2022 zum 3. Quartal 2023 maßgeblich. Maßstab ist dabei der Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste ohne Sonderzahlungen in Bayern, der vom Statistischen Landesamt errechnet wird. Die Behörde orientiert sich dabei insbesondere an der Entwicklung der Einkommen im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich.

    Auch Bundestagsabgeordnete bekommen ab dem 1. Juli mehr Geld

    Die sogenannte Kostenpauschale für jeden Abgeordneten steigt dieses Jahr von 3984 Euro auf 4227 Euro - das entspricht einem Plus von 6,1 Prozent. Diese Erhöhung orientiert sich am Verbraucherpreisindex für Bayern, der inflationsbedingt ebenso gestiegen ist. Im vergangenen Jahr waren die Diäten der Landtagsabgeordneten um 3,7 Prozent gestiegen.

    Auch die Bundestagsabgeordneten bekommen vom 1. Juli an deutlich mehr Geld, wie Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) erst vor wenigen Tagen mitgeteilt hatte. Die Entschädigung dort steigt um 6,0 Prozent von 635,50 auf 11 227,20 Euro im Monat. Grundlage ist nach dem Abgeordnetengesetz die Entwicklung des Nominallohnindexes, der laut Statistischem Bundesamt um 6,0 Prozent gestiegen ist. (dpa)

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