Betrug und Untreue in Millionenhöhe: Die Tatvorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen den Bürgermeister der Ostallgäuer Gemeinde Seeg wiegen schwer. Seit Januar sitzt Markus Berktold in Untersuchungshaft. Es geht unter anderem um Unregelmäßigkeiten in einem Pflegeheim. Nun äußert sich der Rechtsanwalt Robert Chasklowicz. Er will der „falschen Behauptung einer persönlichen Bereicherung Herrn Berktolds“ entgegentreten.
„Es sind keinerlei Gelder in irgendwelchen dunklen Kanälen ’verschwunden’“, teilt Chasklowicz mit. Er stütze sich dabei auf die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg und der Kriminalpolizei Kempten. Der Bürgermeister habe seine Tätigkeiten im Caritasverein, in der Caritas Stiftung Seeg gGmbH und in den anderen Gesellschaften rund um das Pflegeheim unentgeltlich im Interesse der Pflegebedürftigen ausgeübt. Dabei ging es laut dem Rechtsanwalt darum, die Versorgung der Bedürftigen sicherzustellen. Sämtliche von Berktold veranlassten Zahlungen seien belegt und nachvollziehbar, teilt Chasklowicz mit.
Pflegebetrug in Seeg: Weiterer Vorwurf gegen den Bürgermeister
Vor Kurzem ist gegen den Bürgermeister ein weiterer Vorwurf hinzugekommen: Berktold habe als Vorsitzender des Caritasvereines Geld veruntreut. Es geht laut Staatsanwaltschaft Nürnberg um knapp 1,4 Millionen Euro. Die Caritas spricht von mehr als 2,4 Millionen Euro, die fehlen. Wie bereits mehrfach berichtet, geht es außerdem um den Vorwurf des Betrugs. Berktold und ein ehemaliger Leiter der Pflegeeinrichtung sollen unrechtmäßig Coronahilfen in Höhe von 1,3 Millionen Euro erhalten haben. Für die beiden Männer gilt die Unschuldsvermutung.
Das Ermittlungsverfahren, das laut Polizei angelehnt an das Honigdorf Seeg unter dem Titel „EV Honig“ läuft, steht kurz vor dem Abschluss. Die Akte liegt Chasklowicz nach eigener Aussage bereits vor. Er geht davon aus, „dass die Staatsanwaltschaft kurzfristig Anklage zum Landgericht Nürnberg erheben wird“.
Betrugsskandal von Seeg für die ZKG nichts Alltägliches: "Fall mit herausgehobener Bedeutung"
Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind und eine Anklageschrift vorliegt, können sich Angeklagte und Verteidiger äußern, sie müssen aber nicht, erläutert Matthias Held. Er ist Pressesprecher der zuständigen Behörde in Nürnberg, der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen – kurz ZKG. „Im Anschluss entscheidet das Gericht, ob das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.“ Der Betrugsskandal ist für die ZKG nichts Alltägliches. Held spricht von einem Fall mit „herausgehobener Bedeutung“. Auch und vor allem wegen der im Raum stehenden Schadenshöhe im Millionenbereich.