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Landgericht: Duo nach Mord an 16-Jähriger zu langen Strafen verurteilt

Landgericht

Duo nach Mord an 16-Jähriger zu langen Strafen verurteilt

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    Eine Figur der blinden Justitia.
    Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid, dpa (Symbolbild)

    Nach dem Mord an einer 16-Jährigen in Schwaben sind zwei Angeklagte zu langen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Ein 26 Jahre alter Mann erhielt am Donnerstag eine lebenslange Haftstrafe, eine mitangeklagte ebenfalls erst 16 Jahre alte Jugendliche eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren. Die vom Gesetz vorgesehene Höchststrafe wäre für sie zehn Jahre gewesen.

    Das Urteil wegen gemeinschaftlichen Mordes wurde am Landgericht Memmingen vom Vorsitzenden Richter Thomas Hörmann hinter verschlossenen Türen gesprochen. Das Gericht hatte wegen des Alters der angeklagten Jugendlichen für einen großen Teil des Verfahrens die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Das Urteil wurde nach der Verhandlung bekanntgegeben.

    Das Duo hatte laut Anklage die Jugendliche vor einem Jahr im November 2021 in der Nähe des Memminger Flughafens unter einem Vorwand unter Drogen gesetzt, mit einer Flasche niedergeschlagen und erstochen. Alle drei kannten sich und waren befreundet.

    Die Leiche wurde damals in der Nähe des Allgäu Airports bei Memmingen gefunden. Die Eltern des Mädchens hatten ihre Tochter vermisst gemeldet, als die 16-Jährige an einem Sonntagabend nicht mehr nach Hause kam. Am nächsten Tag wurde die Tote entdeckt und kurze Zeit später wurden auch bereits die beiden damals 15 und 25 Jahre alten Verdächtigen festgenommen.

    Das Motiv für die Tat blieb bei den Ermittlungen zunächst unklar. Das Landgericht ging nun von einer Rachetat aus, die wesentlich von der angeklagten 16-Jährigen ausging. Hintergrund soll gewesen sein, dass die Freundschaft der Jugendlichen zerbrochen gewesen sei.

    Der angeklagte Mann hat vor Gericht die Tat eingeräumt, sie jedoch als Kurzschlusshandlung dargestellt. Seine Mitangeklagte räumte ihre Anwesenheit bei dem Verbrechen ein, bestritt jedoch eine Beteiligung daran. Der 25-Jährige muss zudem den Eltern der Getöteten ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro zahlen.

    Verhandelt wurde der Fall seit Ende August, es gab insgesamt 23 Prozesstage. Mitte September hatte das Gericht dann die Öffentlichkeit von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen, weil der Verteidiger der 16-Jährigen dies beantragt hatte.

    Bei jugendlichen Angeklagten sind Prozesse grundsätzlich nicht öffentlich. Bei Prozessen, bei denen zusätzlich auch ein Erwachsener angeklagt ist, wird hingegen im Regelfall vor Publikum verhandelt. Wegen der schlechten psychischen Verfassung der beschuldigten Jugendlichen ordnete allerdings in dem vorliegenden Fall das Gericht ebenfalls den Ausschluss der Öffentlichkeit an.

    (dpa)

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