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Landgericht München I: Gericht: "Rostbratwürstchen" dürfen aus Niederbayern kommen

Landgericht München I

Gericht: "Rostbratwürstchen" dürfen aus Niederbayern kommen

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    Nürnberger Rostbratwürste liegen in einem Brötchen.
    Nürnberger Rostbratwürste liegen in einem Brötchen. Foto: Daniel Karmann, dpa (Archivbild)

    Ein "Mini-Rostbratwürstchen" muss nicht aus Nürnberg sein. Auch dann nicht, wenn es der von der EU als geschützte geografische Angabe anerkannten "Nürnberger Rostbratwurst" in der Größe und Aufmachung der Verpackung ähnelt. Das Landgericht München I sah am Donnerstag keinen Verstoß gegen die Stellung der mittelfränkischen Spezialität als von der EU geschützte geografische Angabe. Entscheidend war dabei, dass niederbayerische Hersteller bei seinen Würsten weder die Worte Nürnberg noch Nürnberger nutzte. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

    Der "Schutzverband Nürnberger Bratwürste" hatte gegen den Wursthersteller Franz Ostermeier aus Geiselhöring geklagt. Konkret hatte er sich sowohl am Namen als auch an der Größe der Würste gestört. Zudem war die Aufmachung der Verpackung mit Würsten mit Sauerkraut und Senf sowie Weißbrot auf einem Metallteller kritisiert worden. Das ist - neben der Variante "Drei im Weggla" die traditionelle Darreichungsform in der Gastronomie in Franken. Das führe dazu, dass die Verbraucher eine Verbindung zur Nürnberger Rostbratwurst herstellten, auch ohne explizite Nennung der Stadt, kritisierte der Verband.

    Dem Gericht reichten diese Anspielungen auf den geschützten Begriff aber nicht aus, um eine Verletzung des Schutzes zu sehen. Die Verbraucher würden dadurch nicht in die Irre geführt, denn im Markt gebe es eine Vielzahl an Würsten in identischer oder ähnlicher Form und Größe. Der europäische Durchschnittsverbraucher sei es daher gewohnt, nach anderen Kriterien auszuwählen. Daher komme es insbesondere auf die Angabe Nürnberger oder Nürnberg an. 

    Die geschützte geografische Angabe Nürnberger Rostbratwürste existiert seit 2003. Sie beinhaltet klare Vorgaben für das Produkt. Laut IHK Nürnberg müssen unter anderem alle Schritte der Herstellung – vom Zerkleinern der Fleischstücke über das Mischen der Wurstmasse bis zum Befüllen der Saitlinge – auf Nürnberger Stadtgebiet erfolgen. Zudem müssen sie mittelgrob und 7 bis 9 Zentimeter lang sein, roh 20 bis 25 Gramm wiegen und die Gewürzmischung Majoran enthalten. 

    Die Entscheidung dürfte in der Branche mit Interesse wahrgenommen werden. Der niederbayerische Hersteller ist nicht der einzige Marktteilnehmer, der Würstchen, die nicht in Nürnberg hergestellt wurden, als Rostbratwürste verkauft.

    (Von Bernhard Hiergeist und Christof Rührmair)

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