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Landgericht München: Urteil in Münchner "Cold Case": Angeklagter freigesprochen

Landgericht München

Urteil in Münchner "Cold Case": Angeklagter freigesprochen

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    Der 70 Jahre alte Angeklagte steht vor Prozessbeginn am Landgericht München I im Gerichtssaal. Der Mann soll vor 45 Jahren einen 69-Jährigen mit einem kiloschweren Mörserstößel in dessen Badezimmer erschlagen haben, um seine Wertgegenstände zu stehlen.
    Der 70 Jahre alte Angeklagte steht vor Prozessbeginn am Landgericht München I im Gerichtssaal. Der Mann soll vor 45 Jahren einen 69-Jährigen mit einem kiloschweren Mörserstößel in dessen Badezimmer erschlagen haben, um seine Wertgegenstände zu stehlen. Foto: Niklas Treppner, dpa

    Ein wegen Mordes an einem Münchner Rentner angeklagter 70-Jähriger ist vom Landgericht München I freigesprochen worden. Es sei ein "sehr außergewöhnliches Verfahren" gewesen, resümierte der Vorsitzende Richter am Mittwoch zu Beginn der Urteilsbegründung. Der Prozess fand erst 45 Jahre nachdem der 69-Jährige tot aufgefunden wurde statt, viele Zeugen sind bereits verstorben. "Das hat es nicht leichter gemacht", sagte der Richter weiter.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft München kann innerhalb einer Woche Revision einlegen.

    Am 2. Januar 1979 hatte die Polizei den Rentner mit zertrümmerten Schädel in seiner Badewanne entdeckt. Auf seinem Kopf befanden sich zwei Plastikschüsseln und ein Eimer. Verwandte hatten sich zuvor Sorgen gemacht, nachdem das bekanntermaßen mit männlichen Sexarbeitern verkehrende Opfer nicht wie verabredet zu einer Messe erschienen war und auch nicht auf Anrufe reagiert hatte.

    Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer am Montag lebenslange Haft. Sie sah es als erwiesen an, dass der Mann den Rentner kurz vor Silvester 1978 heimtückisch, aus Habgier und zur Ermöglichung einer anderen Straftat mit einem kiloschweren Mörserstößel ermordete. Der 70-jährige Brite schwieg in dem Prozess. Seine Verteidigung plädierte für einen Freispruch.

    Nach Auffassung des Landgerichts München I spreche "die überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Angeklagte der Täter war". Allerdings seien letzte Zweifel verblieben. So treffe die Beschreibung von Zeugen auf den Briten zu. Auch ein Haar auf dem Bett sowie Fingerabdrücke im Bad würden übereinstimmen. Die Kammer gehe demnach davon aus, dass der Angeklagte noch an dem Tattag in der Wohnung des Opfers war.

    Es sei allerdings nicht auszuschließen, dass noch ein zweiter Mann mit in der Wohnung gewesen sei, der den Mann erschlagen habe, nachdem der Brite die Wohnung verlassen hatte. Eine mittlerweile verstorbene Zeugin hatte ausgesagt, zwei Männer in der Wohnung gesehen zu haben.

    Das Gericht könne außerdem nicht mit letzter Sicherheit sagen, dass ein Mordmerkmal erfüllt sei. Jeder andere Tatvorwurf als Mord - auch Totschlag - wäre verjährt.

    Die Polizei hatte 1979 am Tatort ein Haar, eine Flüssigkeit auf dem Bettlaken und drei Fingerabdrücke gesichert. Daraus wurden 2005 mit moderner Kriminaltechnik DNA-Spuren extrahiert. In der Altfallbearbeitung wurden die Akten des sogenannten Cold Cases Jahrzehnte nach dem Mord wieder geöffnet. Ein europaweiter Abgleich von Fingerabdrücken, die Ermittler am Tatort sichergestellt hatten, ergab Ende 2021 einen Treffer. Der in seinem Heimatland England lebende Brite wurde im Frühjahr 2023 widerstandslos festgenommen.

    (Von Katharina Kausche, dpa)

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