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Landgericht Ingolstadt: Wirkungslose Krebsmittel verkauft: Haft für Heilpraktikerin aus Schrobenhausen

Landgericht Ingolstadt

Wirkungslose Krebsmittel verkauft: Haft für Heilpraktikerin aus Schrobenhausen

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    Die angeklagte Heilpraktikerin (2.v.r) kommt in den Gerichtssaal des Landgerichts Ingolstadt.
    Die angeklagte Heilpraktikerin (2.v.r) kommt in den Gerichtssaal des Landgerichts Ingolstadt. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Krebs! Mit dieser Diagnose waren viele der Patienten konfrontiert. Manche hatte die Schulmedizin schon aufgegeben. Plötzlich kommt Hoffnung auf: Ein Wundermittel namens BG-Mun könne den Krebs besiegen, wird ihnen versprochen.

    Tatsächlich besteht BG-Mun überwiegend aus tierischen Proteinen, fällt als Nebenprodukt bei einem Wismarer Biotechnologieunternehmen ab und kostet im Einkauf nur einen Bruchteil dessen, was die Patienten bezahlt haben. Laut Sachverständigen existiert "kein Nachweis für eine klinische Wirksamkeit". All das stellt sich an den 64 Verhandlungstagen am Ingolstädter Landgericht heraus.

    Eine Heilpraktikerin aus Schrobenhausen ist zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden

    Diejenigen, die die Versprechen abgegeben haben, sind am Freitag nach zweijähriger Verhandlung zu Haftstrafen verurteilt worden: Eine 57-jährige Heilpraktikerin aus Schrobenhausen zu drei Jahren und ein 68-jähriger Ingolstädter zu sechs Jahren und neun Monaten. Die Strafkammer hat es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagten in rund einem Dutzend Fällen gewerbsmäßig betrogen und gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen haben. Die Heilpraktikerin ist zudem wegen Titelmissbrauchs verurteilt worden: Sie hat sich nämlich unberechtigt als Professorin ausgegeben. Außerdem müssen die Angeklagten die Verkaufserlöse zurückzahlen: der Ingolstädter 73.000 Euro, die Schrobenhausenerin 42.000 Euro. 

    Unter den Betrogenen: Eine Osnabrückerin, die zwei Jahre vor Prozessbeginn mit 52 Jahren an Speiseröhrenkrebs gestorben ist. Als sich nach der Einnahme von BG-Mun in weiteren Organen Metastasen gebildet haben, wendet sie sich an das RTL-Magazin Stern TV. "Verzweiflung spielt eine sehr große Rolle. Sie greifen nach jedem Strohhalm", erklärt die Osnabrückerin kurz vor ihrem Tod im Interview bei Stern TV.

    In den Praxisräumen wurde von Stern TV mit versteckter Kamera gedreht

    Das Interview ist auf YouTube verfügbar. Ebenso wie Ausschnitte aus den Videos, die eine Stern-TV-Reporterin in den Praxisräumen der Heilpraktikerin mit versteckter Kamera gedreht hat. Unter dem Vorwand, ihre Freundin sei an Brustkrebs erkrankt, lässt sie sich von der Heilpraktikerin zu BG-Mun beraten. Auf den Aufnahmen ist zu sehen, wie die Heilpraktikerin die Reporterin auspendelt und versichert: "Wir haben bis jetzt, toi toi toi, noch keinen verloren". Das ist gelogen: Anderthalb Jahre zuvor ist die erste Patientin gestorben.

    Die Verteidiger haben Freisprüche beantragt und argumentiert, ihre Mandanten hätten keine Heilung versprochen. Vielmehr seien die Zeugen durch die Berichterstattung bei Stern TV manipuliert und beeinflusst worden. Sie hätten die Vorwürfe "so oft gehört, bis sie sie geglaubt haben". Dem hat das Gericht eine klare Absage erteilt: "Eine Beeinflussung der Zeugen durch Stern TV schließt die Kammer aus", stellte der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl bei der Urteilsbegründung fest.

    Richter Konrad Kliegl: "Auch eine Heilpraktikerin darf nicht lügen und betrügen"

    Für den Prozess habe es keine Rolle gespielt, dass die Schrobenhausenerin Heilpraktikerin sei, stellte Kliegl klar. Es gehe nicht darum, dass sie falsch behandelt hätte. Auch der Verkauf von BG-Mun als solcher sei nicht strafbar. Allerdings dürfe auch eine Heilpraktikerin "nicht lügen und betrügen", erklärte Kliegl und ergänzte: "Therapiefreiheit ist kein Freibrief für Betrug!"

    Scharf kritisierte der Vorsitzende das Verhalten der Verteidiger. Mit ihren zahlreichen Befangenheits-, Aussetzungs- und sonstigen Anträge hätten sie das Verfahren bewusst verzögert. Auch zur Rolle von Stern TV hat sich Kliegl geäußert: Ob das Filmen mit versteckter Kamera "die feine Art" sei, könne dahinstehen. Verwertbar seien die Aufnahmen allemal.

    Den deutlichen Unterschied in den Strafmaßen begründete der Vorsitzende damit, dass der Unternehmer als "Initiator des betrügerischen Geschäfts" die Heilpraktikerin "in seine Vertriebsstruktur eingebunden hat". Außerdem sei zu berücksichtigen, dass die Schrobenhausenerin ihre Heilpraktikerzulassung "zwingend" verlieren werde, sollte das Urteil rechtskräftig werden. Zulasten beider Angeklagter sei zu werten, dass die Taten "eine ganz erhebliche Schäbigkeit" offenbarten. Beide hätten die Verzweiflung "vom Schicksal geschlagener Menschen" ausgenutzt – "aus reinem Gewinnstreben".

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