Bayerns Universitäten und Hochschulen sollen auch dem Militär dienen. Dieses Ziel verfolgt die Staatsregierung mit ihrem Gesetz zur Förderung der Bundeswehr, über das der Landtag am Mittwoch in erster Lesung berät.
Das Gesetz ist eine Reaktion auf die deutschlandweite "Zeitenwende-Diskussion" nach dem russischen Überfall auf die Ukraine. Es sieht die Neufassung mehrerer landesrechtlicher Bestimmungen vor. Unter anderem sollen Bayerns Universitäten und Hochschulen nun einem allgemeinen Kooperationsgebot mit der Bundeswehr unterliegen. Zitat: "Die mit öffentlichen Mitteln finanzierte Forschung an Hochschulen muss auch für militärische Zwecke der Bundesrepublik Deutschland oder der Nato-Bündnispartner verwendet werden können."
Zivilklauseln sind für bayerische Unis verboten
Ausdrücklich verboten werden laut Gesetzestext sogenannte Zivilklauseln. Das sind Selbstverpflichtungen, die militärische Forschung oder die Einwerbung von entsprechenden Drittmitteln sogar untersagen. Hochschulen dürften militärisch relevante Forschung nicht verhindern, heißt es in der Begründung.
Nach Auskunft des Wissenschaftsministeriums gibt es an keiner bayerischen Hochschule eine derartige Klausel. Das solle auch so bleiben. Deutschlandweit gibt es dagegen eine Reihe von Universitäten, die Forschung im Auftrag von Militär oder Rüstungsunternehmen ausschließen. Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) hält diese Haltung für überholt und falsch. "Militärische Stärke ist auch eine Frage von technologischer Stärke. Es geht nicht darum, Forschung zu militarisieren, sondern sicherheitsrelevante Fragen zu beantworten."
Die Grünen im bayerischen Landtag haben Zweifel an Verbot
Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) argumentiert ähnlich. Die Münchner Sicherheitskonferenz und auch die Expertenkommission Forschung und Innovation, welche die Bundesregierung berät, hätten deutlich gemacht, dass es an der Zeit sei, die strikte Trennung zwischen ziviler und militärischer Forschung in Deutschland zu hinterfragen und neu zu bewerten. Die USA und Israel machten das bereits vor.
Die Grünen im Landtag bezweifeln allerdings, ob ein gesetzlich verankertes Verbot der richtige Weg ist. Verena Osgyan, Sprecherin für Wissenschaft in der Fraktion, sagte auf Anfrage unserer Redaktion: "Wir Grüne halten nichts davon, Hochschulen oder einzelne Forscher*innen zu Kooperationen, egal mit wem, zu zwingen – das widerspricht unserem Verständnis von Wissenschaftsfreiheit." Nach Ansicht der Grünen führen Förderprogramme eher zum Ziel. Das Bundeswirtschaftsministerium arbeite schon daran. Osgyan: "Daran sollte Bayern sich ein Beispiel nehmen."