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Ladenschlussgesetz in Bayern: Schutz für Beschäftigte, nicht für Handel

Kommentar

Acht Einkaufsnächte bringen keinen Karstadt wieder

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    Auch künftig sollen in Bayern die Supermärkte um 20 Uhr schließen.
    Auch künftig sollen in Bayern die Supermärkte um 20 Uhr schließen. Foto: dpa

    Wer durch Bayerns Innenstädte geht, der kann sich des Eindrucks nicht erwehren: Der Handel hat ganz andere Probleme als Öffnungszeiten, die ihn einschnüren und an seiner Entfaltung hindern. Als da wären fehlendes Personal und eine Kundschaft, die in unsicheren Zeiten das Geld lieber zusammenhält. Den Wettlauf um die Öffnungszeiten haben die stationären Geschäfte gegen die Konkurrenz aus dem Internet längst verloren. Dort lässt es sich rund um die Uhr vom Sofa aus einkaufen und geliefert wird zeitnah frei Haus. Kurz: Die Erwartung, die der bayerische Wirtschaftsminister Aiwanger äußert, dass von einem neuen Ladenschlussgesetz wichtige Impulse für die Innenstädte ausgingen, wirkt ziemlich überzogen. Zumal, wenn dieses Gesetz so zaghaft die Beschränkungen beschneidet wie das in Bayern geplante. Überspitzt gesagt: Acht Einkaufsnächte bringen keinen Karstadt wieder.

    Seine Berechtigung hat das Ladenschlussgesetz dagegen aus der Sicht des Schutzes der Beschäftigten. Von diesem Ende her gedacht, wirken die bayerischen Restriktionen durchaus sinnvoll. Ob sie es am Ende alle sind, wird aber erst die Praxis zeigen. In diesem Alltag wird auch so mancher findige Kleinunternehmer wieder eine Gesetzeslücke entdecken und daraus sein persönliches Geschäftsmodell entwickeln. Es gibt Schlimmeres.

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