Da rast ein 21-Jähriger über die Autobahn; als die Polizei ihn stoppt, klemmt zwischen seinen Beinen ein Luftballon, der zum Konsum von Lachgas benutzt wird. Da tritt ein 36-Jähriger gegen die Tür eines ihm völlig fremden Wohnhauses; der Polizei zufolge hat er Lachgas inhaliert und kann sich sein Verhalten selbst nicht erklären. Da verliert ein 19-Jähriger die Kontrolle über sein Auto und durchbricht mit ihm eine Mauer; Beamte finden im Auto mehrere Flaschen mit Lachgas und Luftballons. Und immer wieder feiern Jugendliche Partys, auf denen sie sich mit Distickstoffmonoxid berauschen. Es macht sie für kurze Zeit euphorisch. Sie denken: Lachgas ist legal, der Rausch sei ungefährlich.
Geplant ist ein „Abgabe-, Erwerbs- und Besitzverbot an bzw. für Minderjährige“
Lachgas-Missbrauch ist zu einem Problem geworden – gegen das nun entschieden vorgegangen werden soll. Unserer Redaktion liegt ein auf Ende September datierter „Entwurf einer Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag“ aus dem Bundesgesundheitsministerium vor. So sperrig der Titel, so klar der Inhalt: Die Abgabe von Lachgas soll gesetzlich beschränkt werden, wie ebenso die von GBL und BDO – gemeinhin bekannt als „K.O.-Tropfen/Vergewaltigungsdrogen“. Zum Schutz insbesondere von Kindern und Jugendlichen, heißt es in dem Papier, soll es bei Lachgas für alle Verpackungsgrößen ein „Abgabe-, Erwerbs- und Besitzverbot an bzw. für Minderjährige“ geben. Zudem soll ein generelles Verbot „zur Abgabe über Automaten und über den Versandhandel an Endverbraucher“ eingeführt werden.
Ausnahme: Wenn die Stoffe in einer Zubereitung oder einem Behältnis enthalten seien, „aus der bzw. aus dem eine Extraktion des Stoffes nur unter unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre (z.B. Fertigsprühsahne)“.
Bayern unterstützt die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums und dessen Chef Karl Lauterbach von der SPD. Der hatte im vergangenen Mai angekündigt, rasch Maßnahmen gegen den missbräuchlichen Lachgaskonsum zu ergreifen und erwähnte dabei als gangbaren Weg einen Vorschlag aus Niedersachsen: die Aufnahme von Lachgas in die Liste von psychoaktiven Stoffen. Genau diesen Weg beschreitet er jetzt. Eine Ministeriumssprecherin erklärte auf Anfrage: Der ressortabgestimmte Regelungsentwurf befinde sich derzeit bereits im Eil-Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission und solle im Rahmen eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens „zeitnah umgesetzt werden“.
Wie ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums unserer Redaktion sagte, trage die vorgelegte Formulierungshilfe für eine Änderung des „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes“ dem Ansinnen der Länder „klar Rechnung und ist grundsätzlich zu begrüßen“. Er erinnerte daran, dass die Gesetzgebungskompetenz beim Bund liege und der Bundesrat Mitte Juni mit Zustimmung Bayerns die Bundesregierung aufgefordert habe, „geeignete rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Verkauf von Lachgas insbesondere an Kinder und Jugendliche soweit einzuschränken, dass Missbrauch in Zukunft verhindert wird“.
Ministerien warnen eindringlich vor den gesundheitlichen Risiken des Lachgas-Missbrauchs
Das ist etwas komplizierter, als es klingen mag. Denn, auch darauf wies der Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums hin: Lachgas werde nicht nur in der Medizin als Narkosemittel verwendet, sondern auch zu gewerblichen, industriellen und wissenschaftlichen Zwecken. Zudem sei es ein Lebensmittelzusatzstoff, der in der Nahrungsmitteltechnik unter anderem als Treibgas zum Aufschäumen von Sahne dient. Daher sieht die geplante Neuregelung in diesen Bereichen auch entsprechende Ausnahmen vor, „um der industriellen Verwendung als Massenchemikalie Rechnung zu tragen“.
Die leichte Verfügbarkeit – Kartuschen gibt es an Kiosken oder im Internet – hat Lachgas offensichtlich zur beliebten Partydroge werden lassen. Wie groß das Problem in Deutschland oder speziell in Bayern ist, ist jedoch unklar. Nach Auskunft des bayerischen Gesundheitsministeriums liegen „noch keine repräsentativen Daten vor“. Es sei gleichwohl immer wieder Thema. Das Bundesgesundheitsministerium verweist auf „aktuelle Berichte zum zunehmenden missbräuchlichen Konsum von Lachgas“. Und beide warnen eindringlich vor den gesundheitlichen Risiken gerade für Kinder und Jugendliche, unter anderem: Halluzinationen und Nervenschäden.
Lachgas verbieten, aber Haschisch und Allahol zulassen. Was sagt das über unsere Politiker aus?
Der Kommentar sagt zumindest recht viel über den Ersteller aus. Täusche ich mich oder kann man auch beim Schreiben Lallen (Allahol)? :-)) Wenn Missbrauch und Auswirkungen sich dramatisch verändern muss reagiert werden. Genauso wenn sich Qualitäten wie bei Cannabis dramatisch durch Beimischungen verändern. Auch bei Alkohol sind gesetzliche Änderungen beim Alter vorgesehen.
Dass die Politiker, im Gegensatz zu ihnen, scheinbar sinnhafte Vorschläge machen: Ein gesellschaftlich akzeptiertes Rauschmittel mit riesigem Gefährdungspotential lässt sich nicht verbieten (Alkoholprohibition lässt grüßen), aber Regulieren Ein gesellschaftlich weitgehend akzeptiertes Rauschmittel mit kleinem Gefährdungspotential lässt sich reguliert abgeben bei überschaubarem Risiko. Lachgas dagegen ist hochgefährlich und bisher null reguliert, und hier wird nun angesetzt.
Ich habe nachfolgendes Zitat bewusst schon mehrmals hier angebracht und verzichte auf den "Erfinder". Es ist ein Dauerbrenner. "Je länger eine Gesellschaft besteht, desto mehr Vorschriften sammeln sich an. Irgendwann darf man gar nichts mehr."
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