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Söder: Bundesgericht verhandelt erneut über "Kreuzerlass"

Kruzifixe

Söders „Kreuzerlass“ landet erneut vor Gericht

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    Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), hängt ein Kreuz im Eingangsbereich der Bayerischen Staatskanzlei auf. Über den gut fünf Jahre alten „Kreuzerlass“ wird jetzt am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.
    Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), hängt ein Kreuz im Eingangsbereich der Bayerischen Staatskanzlei auf. Über den gut fünf Jahre alten „Kreuzerlass“ wird jetzt am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt. Foto: Peter Kneffel

    Es ist eine seltsame Geschichte, die fast in Vergessenheit geraten war. Sie nahm ihren Anfang lange vor Corona und Krieg, im April 2018, nur wenige Wochen nachdem Markus Söder seinen CSU-Parteifreund und Rivalen Horst Seehofer als Ministerpräsident in Bayern abgelöst hatte. Damals war die CSU in der Flüchtlingsfrage auf Konfrontationskurs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), in Bayern standen Landtagswahlen vor der Tür und Söder wollte ein konservatives Zeichen setzen. Er lud die Presse in die Eingangshalle der Staatskanzlei ein, hing dort höchstselbst ein Kruzifix an die Wand und verkündete den Erlass einer neuen Vorschrift, die da lautet: „Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.“

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