Etwa jede neunte Steuererklärung eines sogenannten Einkommensmillionärs in Bayern wurde im vergangenen Jahr zusätzlich geprüft. Das geht aus der Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der Landtagsgrünen hervor. Einkommensmillionäre sind Menschen, die 500.000 Euro oder mehr im Jahr verdienen - bayernweit gibt es laut Finanzministerium 3.990 derartige Top-Verdiener. 2010 waren es den Angaben zufolge noch 2.707 Einkommensmillionäre.
Der finanzpolitische Sprecher der Landtagsgrünen, Tim Pargent, forderte von der Staatsregierung eine engmaschigere Überprüfung der Einkommensmillionäre. Die Staatsregierung lasse ansonsten «sehr viel Steuergeld auf der Straße liegen», sagte er. «Im Kampf um Steuergerechtigkeit fehlt der CSU einfach der Biss. Aber Steuergerechtigkeit ist auch soziale Gerechtigkeit.»
Pargent verwies auf die Prüfquoten früherer Jahre - 2010 wurde demnach jeder vierte Einkommensmillionär geprüft (Prüfquote: 25,9 Prozent). 2020 lag die Prüfquote bei nur noch 11,8 Prozent. Im Corona-Jahr 2022 lag sie mit 9,75 Prozent noch niedriger.
Binnen eines Jahrzehnts zeige sich bei der Zahl der Überprüfungen ein immenser Rückgang auf durchschnittlich zehn Prozent – und damit auch ein drastischer Rückgang bei den Steuereinnahmen, sagte Pargent. «Dieses fehlende Geld gehört eigentlich den Menschen in Bayern. Es müsste zwingend in den Staatshaushalt fließen – denn es wird an vielen Stellen tatsächlich dringend gebraucht, denken Sie nur an den Kita-Ausbau oder das Thema Pflege.»
Um mehr Prüfungen zu ermöglichen, forderte Pargent eine bessere personelle und technische Ausstattung in der Finanzverwaltung. «Es fällt der Staatsregierung jetzt auf die Füße, dass sie nicht für eine ausreichende Zahl an Finanzbeamtinnen und -beamten gesorgt hat. Das darf nicht noch jahrelang so weitergehen», sagte er. Zudem müsse die jährliche Prüfquote erhöht werden. Der Fokus solle dabei stärker auf den komplexen Fällen liegen.
Der Begriff Einkommensmillionäre stammt noch aus Deutsche-Mark-Zeiten. Laut Abgabenordnung muss dieser Personenkreis besondere steuerliche Aufzeichnungspflichten erfüllen. Finanzämter dürfen bei ihnen zudem auch anlasslose Außenprüfungen vornehmen.
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