Seit vielen Jahren sorgt das Thema deutschlandweit für Diskussionen: Seit 2018 muss in allen staatlichen Gebäuden Bayerns gut sichtbar ein Kruzifix an der Wand hängen. Die Vorschrift hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im Sommer vor der Landtagswahl 2018 erlassen, erregte damit medienwirksam Aufmerksamkeit und erntete Kritik.
Seit Jahren steht die Frage im Raum, ob die Regel überhaupt rechtens ist. Dazu verkündete das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute das Urteil – und weist die Klagen zurück. Die Kreuze können damit hängen bleiben. Die Kreuze verletzten nicht das Recht anderer Weltanschauungsgemeinschaften auf Religionsfreiheit, so die Begründung. Sie seien auch kein Verstoß gegen das grundrechtliche Diskriminierungsverbot wegen des Glaubens, entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Urteil über Kreuzerlass in Bayern am Dienstag verkündet
Vor Gericht gezogen war der religionskritische Bund für Geistesfreiheit (BFG). Der Bund sieht durch das vorgeschriebene Kruzifix das staatliche Neutralitätsgebot gefährdet. Das besagt, dass der Staat sich nicht in Fragen der Weltanschauung und Religionsfreiheit einmischen dürfe. Ein Kreuz als religiöses Symbol in Schulen, Ämtern oder Gerichtssälen verstoße nach Ansicht des Bunds gegen dieses Gebot.
Der entsprechende Paragraf 28 der Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats lautet: "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen."
Klage gegen Kruzifixe in Bayern scheiterte bereits 2022
Der Anwalt des BFG erklärte vergangene Woche vor Gericht in Leipzig: "Was hat ein Kreuz mit einer behördlichen Tätigkeit, mit dem Ausstellen eines Führerscheins zu tun? Nichts!".
Schon vergangenes Jahr scheiterte der Bund allerdings mit einer Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH). Der VGH entschied, die Kruzfixe gelten als passive Symbole "ohne missionierende und indoktrinierende Wirkung". Der Bund legte dagegen Revision ein. Über diese Revision hat nun das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Bund für Geistesfreiheit hatte schon vor der Urteilsverkündung den nächsten Schritt angekündigt: Im Falle einer Niederlage werde man sich an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden. (mit dpa)