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Kommentar: Wir dürfen Schnelltests an Schulen nicht verfallen lassen

Kommentar

Wir dürfen Schnelltests an Schulen nicht verfallen lassen

Sarah Ritschel
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    Lange herrschte an Bayerns Schulen eine Testpflicht.
    Lange herrschte an Bayerns Schulen eine Testpflicht. Foto: Christoph Soeder, dpa

    Man muss ja nicht gleich eine „Killervariante“ des Coronavirus heraufbeschwören, so wie es Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach getan hat. Praktizierende Virologinnen und Virologen halten diese Prognose für eher nicht haltbar. Einig sind sie sich darin, dass im Herbst eine neue Virus-Welle über Deutschland schwappen wird. Deshalb ist es zunächst gut, dass Schulen vorbereitet und die Lager mit einsetzbaren Schnelltests gefüllt sind. Doch die Betonung liegt auf „einsetzbar“.

    Corona-Testpflicht bei Prüfungen wäre sinnvoll

    Es darf nicht passieren, dass tausende Tests im Herbst und Winter längst abgelaufen sind. Das wäre eine Verschwendung von Steuergeldern. Doch diese Gefahr droht, zumindest bei einem Teil der eingelagerten Packungen.

    Man könnte Tests mit kurzer Haltbarkeit vor der Mülltonne retten, indem man sie anlässlich der Abschlussprüfungen auspackt und den Prüflingen ein Stück mehr Sicherheit gibt. Die Testpflicht bei Prüfungen aufrechtzuerhalten, wäre sinnvoll. Sinnvoll gewesen, muss man im Fall des Abiturs sagen, das bereits läuft. Natürlich würde mancher Schüler von einem positiven Ergebnis am Morgen überrascht – aber besser ein Schüler, der in Isolation muss und die Prüfung nachschreibt, als gleich eine ganze Reihe, die das Pech hat, sich bei der Abschlussprüfung anzustecken.

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