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Kommentar: Will die AfD ein Recht auf Rassismus?

Kommentar

Will die AfD ein Recht auf Rassismus?

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    Christoph Maier, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD Bayern, bei der Sitzung des Bayerischen Landtags.
    Christoph Maier, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD Bayern, bei der Sitzung des Bayerischen Landtags. Foto: Lino Mirgeler, dpa

    Will die AfD wirklich gerichtlich durchsetzen, im Landtag oder in einem Stadtrat anstößige, rassistische oder diskriminierende Anträge stellen zu dürfen? Fast drängt sich dieser Eindruck auf, wenn man sieht, mit welcher Hartnäckigkeit und Verbissenheit die Rechtsaußen-Partei auf allen möglichen politischen und juristischen Ebenen gegen eine entsprechende Klausel in der Geschäftsordnung des Würzburger Stadtrats kämpft.

    Dabei müsste es doch in Bayern eigentlich längst eine Selbstverständlichkeit sein, auch harte politische Auseinandersetzungen nicht auf dem Rücken von Minderheiten oder Schwachen auszutragen. Bei der AfD allerdings ist Provokation bis weit jenseits jeder Schamgrenze offenbar das Geschäftsmodell, wie der jetzige Eklat im Landtag wieder einmal zeigt.

    Unsäglicher Vergleich mit der DDR-Diktatur

    Dort etwa den in freien Wahlen gewählten Würzburger Stadtrat mit der DDR-Diktatur zu vergleichen, wie das der schwäbische AfD-Abgeordnete Christoph Maier gemacht hat, ist nicht nur eine Beleidigung jedes aufrechten Kommunalpolitikers. Es ist auch eine Verhöhnung der abertausenden Opfer der Stasi-Gewaltherrschaft.

    Natürlich steht es auch der AfD frei, gegen staatliche oder kommunale Regeln zu klagen. Das Problem ist nur, dass einflussreichen Kräften in der Partei der Rechtsstaat offenbar genauso egal ist wie Gerichte oder Parlamente. Diese Leute kämpfen nicht gegen eine Rassismus-Klausel im Würzburger Stadtrat. Sie kämpfen gegen die Demokratie als Ganzes.

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