Sitzungen eines Verwaltungsgerichts sind nicht unbedingt kurzweilig. Dort werden Akten gewälzt, Erklärungen in zum Teil schwer verständlichem Juristen-Deutsch ausgetauscht – das Gesprächsklima ist in aller Regel unaufgeregt. Doch das nimmt dem Urteil des Verwaltungsgerichts in München nichts von seiner inhaltlichen Brisanz: Haarklein wird dort aufgezählt, warum die stärkste Oppositionspartei im Bayerischen Landtag ausreichend Anlass liefert, für eine rassistische und demokratiegefährdende Truppe gehalten zu werden, auf die man sogar den Geheimdienst ansetzen darf. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es in der gesamten bayerischen AfD "Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen" gebe. Und – Zitat: "Vom Vorliegen nur einzelner verbaler Entgleisungen kann keine Rede sein."
Der Verfassungsschutz darf die AfD überwachen
Überraschend kam das nicht. In Münster hatte das Oberverwaltungsgericht mit Blick auf die Bundes-AfD ähnlich geurteilt. Hinzu kommen die Darbietungen der bayerischen Rechtsausleger, deren Führungspersonal zu den Gefolgsleuten von Björn Höcke zählt, der am Montag erneut wegen eines Nazi-Spruchs verurteilt worden ist. In der bayerischen Landtagsfraktion tummeln sich Leute wie Daniel Halemba (angeklagt unter anderem wegen Volksverhetzung) und Franz Schmid, der wegen seiner Verbindungen zu Rechtsextremisten bereits vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Gegen den niederbayerischen AfD-Abgeordneten Ralf Stadler ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft wegen Hassreden, wegen Beleidigung und Verbreitung einer gefälschten Fotomontage wurde er schon verurteilt. Sieht die bayerische AfD-Fraktion einen Grund, sich von einer dieser Gestalten zu trennen? Pustekuchen! Die Reihen werden fest geschlossen.
"Sage mir, mit wem du umgehst, und ich sage dir, wer du bist": Dieser Spruch gilt in der AfD auch für diejenigen, die mit Rechtsextremismus nichts am Hut haben – oder das zumindest glaubhaft versichern können. Die Wahrheit aber ist: Diese gemäßigten Kräfte haben in der Bayern-AfD wenig zu melden. Gleichzeitig aber haben sie nicht das Rückgrat, ihr den Rücken zu kehren. Kein Wunder: Dank der Erfolge an der Wahlurne lässt sich schnell ein auskömmlicher Posten ergattern, und die Illusion, die Partei verändern zu können, dämpft das eigene Unbehagen.
Den gemäßigten Kräften fehlen Einfluss und Rückgrat
Bei vielen Wählern indes hat die AfD einen Stein im Brett, weil sie die etablierten Parteien vor sich her treibt, derer viele überdrüssig sind. Das alte Machtgefüge zerfällt, und in Deutschland ist diese Entwicklung im Vergleich zu anderen europäischen Ländern nicht einmal weit fortgeschritten. Aber auch in der Bundesrepublik Deutschland, die wie kein deutscher Staat zuvor ihren Bürgern Frieden, Freiheit und Wohlstand gebracht hat, werden die Karten neu gemischt. So etwas soll vorkommen in einer Demokratie. Ja, das muss es sogar. Dass dabei mit harten Bandagen gekämpft und die Ellenbogen ausgefahren werden, gehört zum Geschäft und ist allen Beteiligten zugestanden.
Der unsägliche Flirt der AfD mit dem Nationalsozialismus
Legitim ist es, wenn die AfD bei Themen wie dem Euro oder dem Klimawandel Gegenpositionen einnimmt, auch wenn diese noch so irrational sein mögen. Legitim ist auch, wenn sie das Thema Migration in den Mittelpunkt rückt. Das rechtfertigt aber nicht, gegen Minderheiten zu hetzen. Und außerhalb jeder Diskussion steht der Flirt mit dem Nationalsozialismus à la Höcke. Wer so etwas tut, ist weder intellektuell noch charakterlich geeignet, politische Verantwortung zu übernehmen.