In Polizeigewahrsam zu landen, gehört offenkundig zur Inszenierung des Protests der Klimaaktivisten in München. Anders ist es kaum zu erklären, dass bis Donnerstagfrüh keiner ihrer Anwälte Rechtsmittel gegen den richterlich angeordneten Präventivgewahrsam eingelegt hatte. Die Botschaft lautet: Seht her, wir demonstrieren für den Klimaschutz und der Staat sperrt uns ein. Das erzeugt, wie die vergangenen Tage zeigten, mindestens ebenso viel Aufmerksamkeit, wie sich auf einer Straße festzukleben.
Willkürlich angeordnet wurde der lange, von der Polizei beantragte Gewahrsam nicht. Wenn Aktivisten tatsächlich bis zum 2. Dezember in Stadelheim sitzen, dann nur deshalb, weil sie ausdrücklich angekündigt hatten, ihre friedlichen, aber illegalen Proteste bis zu diesem Tag fortzusetzen. Das heftig umstrittene bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) macht einen Präventivgewahrsam nicht nur zur Unterbindung drohender Straftaten möglich, sondern auch zur Unterbindung unmittelbar bevorstehender Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung.
Politisch begründet wurde die Verschärfung des PAG mit der Abwehr von Terroristen
Dennoch stellt sich die Frage, ob ein derart langer Gewahrsam verhältnismäßig ist. Politisch begründet wurde die Verschärfung des PAG seinerzeit mit der Abwehr von Terroristen, die Anschläge planen oder damit drohen, oder beispielsweise auch von Stalkern, die psychische Gewalt gegenüber anderen Menschen ausüben. Dass ein präventiver Gewahrsam über einen Monat oder länger auch zur Verhinderung von Verkehrsstaus gerechtfertigt ist, darf allerdings bezweifelt werden. Davon zumindest war in der politischen Debatte über eine Verschärfung des PAG in Bayern nicht die Rede.